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Montgomery Hardebeck

8. Januar 2013

GWE lässt sich durch neue Rechtsanwaltskanzlei vertreten

Die nototrisch bekannte Anbieterin von Branchenbucheinträgen, die GWE GmbH, lässt sich bei der beharrlichen Beitreibung strittiger Entgelte neuerdings durch eine neue Rechtsanwaltkanzlei vertreten.

Mit Rechtsanwältin Claudia Mölleken aus Köln, die unter „Kanzlei für Wirtschaftsrecht“ firmiert, ist ein neues Gesicht im Reigen wechselnder Bevollmächtigter, als da ziwschenzeitlich unter anderem auch waren die Deutsche Direkt Inkasso und Rechtsanwalt Burkhard Joepchen, aufgetaucht. Argumentation und offensichtliche Intention bleiben indes unverändert. Es wird beharrlich weiter gemahnt und mit Klage gedroht, auf das sich Unbedarfte finden mögen, die hierauf doch noch zahlen.

Dabei wird zum einen – die zahlreichen Anwaltswechsel scheinen nicht zu besserem Überblick bei der GWE zu führen – gerne einmal an bereits bestellten anwaltlichen Vertretern vorbei direkt an die Mandanten geschrieben, was ein glatter Verstoß gegen standesrechtliche Vorschriften ist.

Zum anderen zeigt sich die nunmehr tätige Kollegin Mölleken von der erfreulich eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unbeeindruckt, wonach derartige Geschäftsmodelle in aller Regel keine Zahlungsansprüche gegen die über die Unentgeltlichkeit des Angebotes getäuschten „Kunden“ auslösen kann.

An dieser Stelle sei nochmals auf das Urteil des BGH vom 26. Juli 2012 (Az. VII ZR 262/11) verwiesen, welches an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt und jegliche Zweifel an der Rechtswidrigkeit der behaupteten Forderung beseitigt.

Betroffene sollten nicht nur weiterhin, sondern jetzt erst recht nicht zahlen und sich anwaltlich beraten lassen. Mit einem wohlformulierten Erwiderungsschreiben ist es dann meist getan und alles andere, einschließlich der äußerst penetranten außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen kann man dann gelassen aussitzen. Und sollte die GWE GmbH doch einmal klagen, besteht die erfreuliche Aussicht, über einen vollstreckbaren Titel die Abwehrkosten gegen die GWE GmbH beizutreiben.