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Verfasser dieser News:

Markus von Laufenberg

Fachanwalt für Arbeitsrecht

20. April 2015

BGH zur Unzulässigkeit der Herausgabe von Arbeitnehmerdaten an Dritte

Der BGH hat klargestellt, dass zum Zwecke der Begründung und Durchführung eines Arbeitsverhältnisses erhobene Arbeitnehmerdaten der datenschutzrechtlich engen Zweckbindung unterliegen und daher nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

[BGH, Pressemitteilung Nr. 9/15, Urt. v. 20.01.2015 – Az. VI ZR 137/14]