20. April 2015
LG Darmstadt zur Unzulässigkeit einer Drohung mit Schufa-Eintrag
Klageerfolg der Verbraucherzentrale: Bei Bestrittenen Forderungen ist die Mahnung mit der Androhung eines Schufa-Eintrages bei Nichtzahlung unzulässig.
[LG Darmstadt, Urt. v. 16.10.2014 – Az. 27 O 133/14]