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Kosten

Unsere Tätigkeit für Sie rechnen wir regelmäßig nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Möglich sind unter Beachtung des Verhältnisses von Wert und Aufwand auch Stundensatzvereinbarungen oder Pauschalhonorare. Dies erörtern wir gern unmittelbar mit Ihnen. Die Unterschreitung der RVG-Sätze für eine gerichtliche Tätigkeit ist gesetzlich untersagt.

Sofern Sie den Gegenstandwert Ihres Anliegens kennen, können Sie unter Zuhilfenahme des nachstehenden, beim Deutschen Anwaltverein (DAV) verlinkten Kostenrechners eigenständig eine Kostenprognose für Ihren Fall erstellen. Bitte beachten Sie dabei, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dort durchgeführten, automatisierten Berechnung keine Gewähr übernehmen können und dass die Ergebnisse bestimmte Kostenpositionen, wie z.B. Gutachterkosten, Auslagen und weitere, außer Acht lassen und daher nur eine grobe Orientierung bieten können.

DAV Kostenrechner

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