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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

25. März 2013

OLG Hamm: Auch bei Nutzung als Navi darf das Handy nicht in der Hand gehalten werden

Die Liste der zulässigen Ausreden, warum man beim Autofahren sein Handy trotz gesetzlichen Verbots in der Hand hält, wird wieder einmal kürzer.

Das OLG Hamm hat am 08.02.2013 entschieden, dass auch ein Halten eines Mobiltelefons zwecks Nutzung als Navi den gesetzlichen Verbotstatbestand erfülle und dementsprechend ein Bußgeld fällig werde.

Der Einwand des betroffenen Verkehrssünders, dass das Verbot in § 23 Abs. 1a StVO die Nutzung eines Handy als Navi nicht erfasse, vermochte weder das erstinstanzlich zuständige Amtsgericht Essen, noch das im Wege der Rechtsbeschwerde angerufene Oberlandesgericht Hamm zu überzeugen.

Die Richter befanden, dass die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO gewährleisten solle, dass ein Fahrer beide Hände zu freien Verfügung habe, um trotz Nutzung eines Mobiltelefons die „Fahraufgabe“ zu bewältigen. Folglich sei jedwede Nutzung des Geräts untersagt, die eine Aufnahme des Mobilfunkgerätes mit der Hand erforderten.

[OLG Hamm, Beschl. v. 18.02.2013 – Az. III-5 RBs 11/13]