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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

6. April 2013

söp schlichtet jetzt auch im Bereich Schifffahrt

Nach entsprechender bundesweiter Anerkennung durch die Ministerien für Verkehr und für Verbraucherschutz ist die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) neben Streitfragen bei Bus-, Bahn- und Flugreisen nun auch für Passagierbeförderung per Schiff zuständig.

Von ministerieller Seite heißt es dazu: „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Schaffung einer unabhängigen verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle.“ Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums nehmen alle im Verband Deutscher Reeder (VDR) organisierten Mitgliedsunternehmen an der Schlichtung teil. „Im Mittelpunkt stehen Rechtsstreitigkeiten auf Grundlage der EU-Verordnung  über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr. Aber auch der Verlust, die Beschädigung oder eine verspätete Lieferung des Reisegepäcks können Gegenstand der Schlichtung sein.“

Der Umfang der Rechte von Schiffsreisenden wird insbesondere durch die EU-Verordnung 1172/2010 definiert, welche analog der Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 Fragen von Verspätung, Annulierung, Nichtbeförderung u.ä. regelt.

[Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Pressemitteilung Nr. 49/2013 v. 28.03.2013]