Unsere News - Abmahnwesen
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Beschluss des AG Hamburg zum Filesharing: Erdrutsch für Abmahner oder doch nur Strohfeuer?
Wieder einmal beschert die im Bereich der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen extrem zerfaserte Einzelfallrechtsprechung der deutschen Gerichte den Inhabern von Internetanschlüssen eine beachtenswerte Entscheidung. Diesmal zum Vorteil der Anschlussinhaber. Das AG Hamburg weist in einem Beschluss vom 24.07.2013 den abmahnenden Rechteinhaber, welcher mit dem abgemahnten Anschlussinhaber um die Kosten der Abmahnung sowie den für die
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Filesharing: BGH bestätigt nochmals Verhältnismäßigkeit der Auskunft nach § 101 Abs. 9 UrhG
Rechtsbeschwerde der Rechteinhaber gegen Feststellung der Unverhältnismäßigkeit eines Beschlusses zur Auskunftserteilung des Providers durch das OLG Köln erfolgreich
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Filesharing: Kläger müssen Rechteinhaberschaft und Schadenshöhe belegen
OLG konkretisiert Anforderungen an den Vortrag von Rechteinhabern in Filesharing-Prozessen
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Waldorf Frommer mahnen zu „How I met your Mother“ ab
Münchner Abmahnkanzlei mahnt nun auch Filesharing von TV-Serienfolgen ab
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Endlich! LG München I korrigiert krasse Fehlentscheidung des AG München zum Filesharing
Es mutet selbst für urheberrechtserfahrene Juristen an wie ein Stück Rückkehr des gesunden Menschenverstandes in eine für Laien ohnehin seit Jahren nur noch schwer nachvollziehbare Rechtsentwicklung. Mit der Verurteilung einer hochbetagten Anschlussinhaberin, welche nachvollziehbar selbst weder über Computer noch DSL-Router verfügte, wegen Filesharings löste das Amtsgericht München im November 2011 bundesweit Kopfschütteln aus. Durch den
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Kampf um die Freiheit des Internets nimmt beunruhigende Züge an
Offener Krieg zwischen Netz-Piraten und einer Anti-Spam-Organisation
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Filesharing: LG Köln verneint Störerhaftung des Hauptmieters einer WG
Wichtiger Erfolg im Kampf gegen willkürliche Abmahnungen gegen Internetanschlussinhaber
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Pirate Bay-Betreiber scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die in Schweden zu hohen Geld- und Haftstrafen verurteilten Gründer der notorisch bekannten Internetplattform The Pirate Bay sind nach Erschöpfung des Rechtswegs in Schweden nun auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Dort hatten sie nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Individualbeschwerde gegen die Urteile eingelegt. Die Richter sahen die in Schweden
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Also doch? Kabinett beschließt „Anti-Abzock-Gesetz“
Koalition in Berlin rauft sich zusammen und bringt nach über einem Jahr Blockade das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf den Weg