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Achtung Bauherren: Für Gewinnausfälle, die der Inhaber eines benachbarten Gewerbebetriebs infolge ungewöhnlich starker Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück erleidet, hat der Bauherr unter Umständen hohe Entschädigungszahlungen zu leisten!
1. Beeinträchtigungen eines Gewerbebetriebs durch Bautätigkeit auf einem benachbarten Grundstück sind vom Inhaber des Betriebes in der Regel hinzunehmen, solange die Beeinträchtigung das zumutbare Maß nicht überschreitet. Ein möglicher Umsatzrückgang und Ertragsverlust, der auf einer beispielsweise mit Lärm und Schmutz verbundenen Bautätigkeit auf einem Nachbargrundstück beruht, sind in der Regel zumutbar. 2. Analog § 906
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Achtung Immobilienkäufer: Ab 01. Januar 2014 verteuert sich der Immobilienkauf in 4 Bundesländern durch Anhebung der Grunderwerbsteuer!
In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird mit Wirkung ab 01. Januar 2014 abermals die Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozent erhöht. Damit verteuert sich beispielsweise der Kauf einer Eigentumswohnung zum Preis von 300.000,00 € zwischen 1.500,00 € und 4.500,00 €. Ab 01. Januar 2014 ergeben sich in den 16 Bundesländern folgende Grunderwerbssteuersätze: Baden-Württemberg: 5
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Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger: Vorgaben zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmten Dritten sind im Formularvertrag unwirksam, auch bei Kauf durch einen Nachzügler
1. In einem formularmäßigen notariellen Kaufvertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung vom Bauträger ist eine Bestimmung unwirksam, wonach die Abnahmeerklärungen zum Gemeinschaftseigentum der Erwerber durch einen vom Bauträger vorgegebenen Sachverständigen oder durch den vom Bauträger eingesetzten ersten Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft abgegeben werden. 2. Auch der Erwerber, der eine Eigentumswohnung vom Bauträger erst nach der bereits
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BGH zu den Voraussetzungen der Beschränkung der Haftung der Gesellschafter einer GbR für vertragswidriges Verhalten auf die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
1. Im Verhältnis zur Gesellschaft und zu Mitgesellschaftern haftet der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei vertragswidrigem Verhalten grundsätzlich nicht für die Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Absatz 2 BGB), sondern gemäß § 708 BGB nur beschränkt für einen Verstoß gegen diejenige Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. 2. Der
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OLG Brandenburg zur Frage, wann eine schwer begehbare Treppe mangelhaft ist
1. Enthält ein Werkvertrag (Bauträgervertrag) in Bezug auf eine Innentreppe keine Beschaffenheitsvereinbarung und wird nach dem Inhalt des Vertrages auch keine besondere Beschaffenheit vorausgesetzt, beurteilt sich die Frage nach dem Vorliegen eines Werkmangels danach, ob das Werk nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art nicht
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BGH: Kurze Verjährung für Mängel an Solaranlagen auf Dach und zugehörige Solarmodule
Nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs – das schriftlich abgefasste Urteil liegt derzeit noch nicht vor – ist davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof auf einen Kaufvertrag über die Lieferung einer auf dem Dach zu installierenden Photovoltaikanlage, auch wenn der Vertrag über den Kauf mit einer Montageverpflichtung des Lieferanten verbunden ist, nur die kurze zweijährige Verjährungsfrist für
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OLG München: Kosten der Planung von Mängelbeseitigungsarbeiten und Bauleitung durch Architekten können ersatzfähige Kosten der Mängelbeseitigung auch dann sein, wenn die abgerechneten Kosten nicht auf einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Architekten beruhen und über den Mindestsätzen der HOAI liegen
1. Zu den von einem Auftragnehmer geschuldeten Kosten der Mängelbeseitigung gehören grundsätzlich auch erforderliche Kosten, die dadurch entstehen, dass der bauunkundige Auftraggeber die Mängelbeseitigung planen und überwachen lässt. 2. Auch wenn die Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten über die Planung und Überwachung der Mängelbeseitigungsarbeiten nicht die Voraussetzungen einer schriftlichen Honorarvereinbarung gemäß HOAI erfüllt
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OLG-Köln zur Wirksamkeit einer Schiedsgutachterabrede in einem Formularvertrag über die Errichtung eines Hauses mit Verbrauchern
1. Eine in einem vom Bauträger in einem formularmäßigen Kaufvertrag über die Errichtung eines Hauses mit einem Verbraucher verwendete Schiedsgutachterklausel, nach der Meinungsverschiedenheiten über Qualitäts- und Baumängel durch einen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer benannten Sachverständigen auf Antrag der Parteien für die Parteien verbindlich geregelt werden sollen (§§ 317, 319 BGB), ist gemäß §
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Vorsicht Bauherren – wer Bauarbeiten „schwarz“ ausführen lässt, hat in der Regel keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung!
1. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzarbG enthält das Verbot des Abschlusses eines Werk-/Bauvertrags, der Regelungen enthält, die der Steuerverkürzung dienen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zur Nichtigkeit des Vertrages gem. § 134 BGB, wenn der Unternehmer vorsätzlich gegen das Verbot verstößt und der Auftraggeber den Verstoß des Unternehmers kennt und zu seinem