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BGH: Wohnungseingangstüren sind kein Sondereigentum
Wem gehören die Wohnungseingangstüren zur Eigentumswohnung – dem Wohnungseigentümer oder der Eigentümergemeinschaft? Mit dieser seit langem streitigen Frage hat sich der Bundesgerichtshof befasst. Danach gilt: 1. Wohnungseingangstüren in einer Wohnungseigentümergemeinschaft stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer, sie sind kein Sondereigentum. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Teilungserklärung die Wohnungseingangstüren zu den Sondereigentumseinheiten dem Sondereigentum
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OLG Düsseldorf zu Zahlungsansprüchen von Subunternehmern (Durchgriffsfälligkeit)
Achtung Subunternehmer: Hat der Auftraggeber an den Hauptauftragnehmer gezahlt, muss dieser auch an den Nachunternehmer Zahlung leisten. In seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf darauf hingewiesen, dass § 641 Abs. 2 BGB, der die sogenannte Durchgriffsfälligkeit regelt, nicht voraussetzt, dass zwischen den Arbeiten des Nachunternehmers und den vom Hauptauftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber geschuldeten Arbeiten vollständige
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OLG Brandenburg zur Vertragsstrafenklausel in vorgedrucktem Vergabeverhandlungsprotokoll des Auftraggebers
OLG Brandenburg zur Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel in einem vorgedruckten Vergabeverhandlungsprotokoll, welches ausfüllungsbedürftige Leerräume enthält, die handschriftlich ausgefüllt sind und nach dem die Höhe der Vertragsstrafe maximal insgesamt 5 % … der Nettoauftragssumme beträgt; zu den Voraussetzungen, unter denen der Anspruch des Auftraggebers auf Vertragsstrafe wegen Verzugs entfallen kann: 1. Ein vom Aufraggeber vorgedruckt
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BGH zur Unwirksamkeit von vertraglichen Lösungsklauseln, die an einen Insolvenzantrag oder an die Insolvenzeröffnung anknüpfen
In einem Urteil vom 15. November 2012 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie unwirksam sind, wenn sie an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen. In dem entschiedenen Fall ging es um einen Energieliefervertrag, der unter der auflösenden Bedingung stand, dass der Kunde einen Insolvenzantrag
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Zur Zulässigkeit des Abbruchs einer Stützmauer, auch wenn das Nachbargrundstück seinen Halt verliert
1. Der Abbruch einer Stützmauer an der Grenze zu einem Nachbargrundstück, der dazu führt, dass das angrenzende Grundstück seinen Halt verliert, verstößt als solcher nicht gegen § 909 BGB. Der Abbruch einer Stützmauer kann nicht mit einer Vertiefung im Sinne von § 909 BGB gleichgesetzt werden. 2. Auch das sog. nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis verbietet nicht den
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Umstrittenes Urteil des OLG Hamburg zur Anrechnung von Abschlagszahlungen des Auftraggebers in der Insolvenz des Auftragnehmers
1. Leistet der Auftraggeber an den Auftragnehmer vor Kenntnis des vom Auftragnehmer gestellten Insolvenzantrages eine Abschlagszahlung, die der Auftragnehmer erst nach Kenntnis des Auftraggebers von der Stellung des Insolvenzantrages durch Fortführung seiner Arbeiten werthaltig macht (verdient), so sind die Abschlagszahlungen anteilig auf den Werklohnanspruch des insolventen Auftragnehmers anzurechnen, den dieser erst nach der Kenntnis des
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OLG Schleswig: Keine Gewährleistung bei „Schwarzarbeit“ des Bauunternehmers
1. Vereinbaren die Parteien eines Werkvertrages, dass der Auftragnehmer seine Leistungen ohne Rechnung ausführt, um die Umsatzbesteuerung des vereinbarten Werklohns zu vermeiden und dem Auftraggeber so die Umsatzsteuer zu sparen, ist der gesamte Vertrag wegen Verstoßes gegen §§ 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG, 134 BGB nichtig. 2. In diesem Fall ist der
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BGH zur Einordnung eines Vertrags über Lieferung und Einbau einer Küche
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 07.03.2013 mit der rechtlichen Einordnung eines Vertrages über Lieferung und Einbau einer Küche befasst und folgende Feststellungen getroffen: 1. Fordert der Lieferant eine Eigentumsküche, die von ihm bei dem Kunden einzubauen ist, in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bezahlung des Kaufpreises spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug,
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BGH präzisiert Architektenpflichten
Mit Urteil vom 21.03.2013 hat der Bundesgerichtshof die Pflichten von Architekten präzisiert: 1. Auch wenn der Auftraggeber mit dem Architekten keine bei der Planung einzuhaltende Kostenobergrenze vereinbart, ist der Architekt bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung verpflichtet, mit seinem Auftraggeber den wirtschaftlichen Rahmen für das geplante Vorhaben abzustimmen und dabei die Kostenvorstellungen des Bauherrn zu berücksichtigen.