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BGH: Wann ist ein Immobilienmaklervertrag ein sog. Fernabsatzvertrag, der widerrufen werden kann?
In dieser Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass ein Immobilienmakler ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem im Sinne von § 312 b Abs. S. 2 BGB a.F. beziehungsweise § 312 c BGB n. F. nutzt, wenn er auf einem Onlinemarktplatz (im entschiedenen Fall „ImmobilienScout24“) von ihm zu vermittelnde Immobilien bewirbt, den Kontakt zu
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Überbau auf das Nachbargrundstück zwecks Anbringung einer Wärmedämmung nach der Energieeinsparverordnung muss bei einem Neubau nicht geduldet werden!
Nach verschiedenen Nachbarrechtsgesetzen der Länder muss ein Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen einen Überbau auf sein Grundstücks dulden, wenn sein Nachbar das nicht wärmegedämmte Bestandsgebäude wärmedämmtechnisch nachrüsten will. Auf die diesbezügliche Vorschrift in § 16a Nachbarrechtsgesetz Berlin hatten sich die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Berlin gestützt und den benachbarten Grundstückseigentümer auf Duldung klageweise in Anspruch genommen,
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Keine Errichtung von Luft-Wärmepumpenanlagen in der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück?
Im Urteilsfall hat das OLG Nürnberg unter Hinweis auf Art. 6 Abs. 1 S. 2 Bayerische Bauordnung der Beseitigungsklage eines Nachbarn auf Entfernung einer Luftwärmepumpenanlage aus dem Bereich der Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück stattgegeben. Nach § 6 Abs. 1 S. 2 Bayerische Bauordnung dürfen auch „andere Anlagen“, wenn sie nicht kraft Gesetzes ausdrücklich privilegiert sind,
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BGH zum Entstehen des Provisionsanspruchs des Immobilienmaklers
1. Ein Immobilienmakler, der in das dem Kaufinteressenten überlassene Exposé ein ausdrückliches Provisionsverlangen aufnimmt, bringt damit hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass er Makler des Käufers sein will. 2. Ein Kaufinteressent, der nach Erhalt eines solchen Exposés um Durchführung einer Objektbesichtigung und Übermittlung weiterer Informationen bittet, nimmt den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines
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OLG Frankfurt/M. zur Einbeziehung der VOB/B in einen Verbraucherbauvertrag
Das OLG Frankfurt bestätigt die ständige Rechtsprechung, wonach für eine wirksame Einbeziehung der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) in einen Verbraucherbauvertrag auf Initiative des Unternehmers die vor oder bei Vertragsschluss für den Verbraucher gegebene Möglichkeit der Einsicht in den Text der VOB/B gewährleistet sein muss. Auf diese Möglichkeit der Einsichtnahme vor oder
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OLG Karlsruhe zur Innen- und Außenhaftung der Kommanditisten einer Publikums-KG, innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens
– zur Anwendung der BGH-Grundsätze zu „Sanieren oder Ausscheiden“ bei der GbR auf die Publikums-GmbH & Co. KG und Bejahung einer „Fehlbetragshaftung“ der nichtsanierungswilligen Kommanditisten – 1. Der Kommanditist – auch der Kommanditist einer Publikums-GmbH & Co. KG, beispielsweise eines geschlossenen Immobilienfonds – haftet der Gesellschaft gegenüber grundsätzlich nur auf Zahlung der vertraglich bedungenen Pflichteinlage.
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Zur Kostentragungspflicht des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren, wenn die Beweiserhebung unterbleibt
Wird eine vom Antragsteller beantragte Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren deshalb nicht durchgeführt, weil der vom Antragsteller angeforderte Auslagenvorschuss auch nach Erinnerung seitens des Gerichtes nicht eingezahlt wird, kann der Antragsteller durch isolierte Kostenentscheidung auf Antrag des Antragsgegners zur Tragung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens verpflichtet werden. 1. Kostenerstattungsansprüche des Antragsgegners im Zusammenhang mit der Durchführung
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Nachlese zu einem Urteil des OLG Stuttgart: Lässt sich die Anwendung der HOAI legal ausschließen?
1. Die HOAI regelt die Vergütung – die Berechnung der Entgelte – für Architektenleistungen. Bekanntlich stellt sie in den definierten Bereichen und Grenzen zwingendes Preisrecht dar. Wegen der Forderung nach Bezahlung der Mindesthonorarsätze, nachdem zuvor – nicht selten auf Wunsch des Auftraggebers – eine die Mindestsätze unterschreitende Pauschalhonorar-vereinbarung getroffen worden war, an die der Architekt
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Rechtssicherheit für Auftraggeber: BGH bestätigt die Wirksamkeit eines vereinbarten außerordentlichen Kündigungsrechts bei Insolvenzeigenantrag des Auftragnehmers
Nachlese zu einem wichtigen baurechtlichen Urteil des BGH: Auf diese Entscheidung hatte die Bauvertragspraxis lange gewartet. Endlich hatte der Bundesgerichtshof Gelegenheit, zur Wirksamkeit eines vertraglich vereinbarten Rechts zur fristlosen Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber bei Stellung eines Insolvenzeigenantrags des Auftragnehmers Stellung zu nehmen. Im entschiedenen Fall ging es um die Wirksamkeit von § 8