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BFH zur steuerlichen Anerkennung einer Altersversorgung für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
Die steuerliche Anerkennung einer Altersversorgung für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft setzt auch bei mittelbaren Versorgungszusagen die Gewährleistung der sogenannten Erdienensdauer von 10 Jahren voraus. Ist der Zeitraum zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand von nur kürzerer Dauer, kann der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer die Altersversorgung nach der Diktion der Rechtsprechung nicht erdienen.
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OLG Celle zu Schönheitsreparaturen bei gewerblichem Mietraum
Vermieter von Gewerberaum aufgepasst: Die Abwälzung der Verpflichtung zu laufenden Schönheitsreparaturen durch AGB auf den zukünftigen Mieter ist bei Übergabe unrenovierter Geweberäume in der Regel unwirksam. Das gilt auch bei einem sog. Anschlussmietvertrag. 1. Seit dem Urteil des BGH vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14 – ist es im Bereich des Wohnungsmietrechtes nicht mehr möglich,
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Aktuelles zum (widerruflichen) Bezugsrecht für den Todesfall in einer Lebensversicherung
Die Grundsätze zum so genannten Bezugsrecht auf den Todesfall wurden bereits in einem Artikel zum Beschluss des BGH vom 10.04.2013 dargestellt. Ergänzend zu den Ausführungen des BGH (die hier nochmals nachgelesen werden können) ist auf ein Urteil des OLG Hamm vom 13.03.2002 hinzuweisen: In dem von dem OLG Hamm zu beurteilenden Fall hatte die als
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Unternehmer aufgepasst: Aus Umsatzinteresse unterlassene Aufklärung kann teuer werden!
Im dem vom OLG Oldenburg in II. Instanz rechtskräftig entschiedenen Fall hatte ein Sanitärunternehmer – dies stand nach Durchführung der Beweisaufnahme fest – den Kläger, der sich für eine neue Heizungsanlage interessiert hatte, einseitig und falsch dahin beraten, durch den bloßen Austausch der vorhandenen Ölheizung gegen eine Wärmepumpenalge könne er die Beheizung seines Objekts deutlich
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Praxistipp: Keine grundsätzliche Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Nichtzahlung der Folgeprämie
Es kommt immer wieder vor, dass Versicherungsnehmer einer KFZ-Haftpflichtversicherung ihre Versicherungsprämie nicht oder nicht rechtzeitig zahlen. Wenn sich dann in der Zwischenzeit ein Unfall ereignet und der KFZ-Haftpflichtversicherer dem Unfallgegner gegenüber einstandspflichtig ist – ihm gegenüber kann der Versicherer sich nicht auf die fehlende Beitragszahlung berufen –, fordert der Versicherer in der Regel den an
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Kammergericht Berlin zum werkvertraglichen Erfolgsversprechen des mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten
Das Kammergericht Berlin hat klargestellt, dass das werkvertragliche Erfolgsversprechen des mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten auf die Entstehung eines mängelfreien Bauwerks gerichtet ist. In erster Linie schuldet der objektüberwachende Architekt wirksame Maßnahmen zur Vermeidung des Entstehens von Baumängeln, erst in zweiter Linie Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. In dem vom Bundesgerichtshof bestätigten Urteil wird in dankenswerter Klarheit
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BGH zur Frage falscher Angaben beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
In einem ausführlichen Aufsatz zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für die Internetplattform dasinvestment.com hat Rechtsanwalt Markus von Laufenberg sich mit dem BGH-Urteil vom 25.11.2015 beschäftigt. Der Aufsatz analysiert die Besonderheiten des Falles ebenso wie die sich für Versicherer, Versicherte und beteiligte Makler hieraus ergebenden Konsequenzen. Die Volltextversion finden Sie hier. [BGH, Urt. v. 25.11.2015 – Az.
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Nachlese: Wichtiges Urteil des OLG Nürnberg zur Verjährung von Mängelansprüchen bei Abnahmeverweigerung wegen Archtiektenfehlern
Bauherren aufgepasst: Verjährungsfalle! Bei Verweigerung der Abnahme wegen Baumängeln oder wegen Fehlern des Architekten können Mängelansprüche ggfs. in der regelmäßigen Verjährungsfrist von (nur) 3 Jahren verjähren. So hat das OLG Nürnberg bereits in einem Urteil vom 27.11.2013 entschieden. Bisher hat der Bundesgerichtshof für das neue, ab 01.01.2002 geltende Schuldrecht noch nicht entschieden, ob Mängelansprüche vor
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BGH-Grundsatzurteil zur Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen für Wohnraummietverträge
1. Bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB ist auf die tatsächliche Wohnfläche abzustellen, nicht auf die im Mietvertrag davon abweichend – größer oder kleiner – angegebene Mietfläche. 2. Bei der Ermittlung des erhöhten Mietbetrages ist die Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 BGB zu berücksichtigen. Unter teilweiser Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof