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AG München zur außerordentlichen Kündigung eines DSL-Vertrages wegen Leistungsunterschreitung
Das AG München hat das Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsrechts des Kunden eines DSK-Vertrages bejaht, wenn die in Aussicht gestellt Leistung um 60-70% unterschritten wird. Die dem entgegenstehenden AGB-Klauseln des Anbieters stehen dem nach Auffassung des Gerichts nicht entgegen. [AG München, Urt. v. 07.11.2014 – Az. 223 C 20760/14]
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BGH bestätigt außerordentliches Kündigungsrecht bei nur eingeschränkt nutzbarem DSL-Anschluss
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Telefonkunden erneut gestärkt. Mit Urteil vom 07.03.2013 hat der BGH entschieden, dass die fristlose Kündigung eines DSL-Anschlusses, dessen Inhaber nach Wechsel zum neuen Anbieter über Wochen nicht für Teilnehmer anderer Netze erreichbar war, rechtmäßig erfolgt, sofern der Provider zugesagt hat, sich um den gesamten Wechsel zu kümmern. Vorliegend umfasste