Unsere News - Bezugsrecht
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Aktuelles zum (widerruflichen) Bezugsrecht für den Todesfall in einer Lebensversicherung:
Die Grundsätze zu dem sogenannten Bezugsrecht auf den Todesfall wurden in den News zu dem Beschluss des BGH vom 10.04.2013 bereits dargestellt. Ergänzend zu den Ausführungen des BGH ist auf ein Urteil des OLG Hamm vom 13.03.2002 – 20 U 6/01 -, r+s 2002, 390 und auf BGH, Urteil v. 28.04.2010 – IV ZR 73/08-,
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Anspruch aus Rentenversicherung bei eingetragener Lebenspartnerschaft
Der Bundesgerichtshof befasste sich in einem Urteil vom 26.04.2017 mit der Frage, ob ein Versicherungsnehmer aus einem 1991 abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag, der die Versorgung von Hinterbliebenen in Form einer Witwenrente vorsah, einen Anspruch darauf haben kann, dass sein Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf der Grundlage des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16.02.2007 diese Hinterbliebenenversorgung fordern kann. Der Versicherer
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BGH zum (widerruflichen) Bezugsrecht für den Todesfall in einer Lebensversicherung
In einem Beschluss vom 10.04.2013 setzte sich der Bundesgerichtshof ein weiteres Mal mit dem sog. Bezugsrecht auf den Todesfall in einer Lebensversicherung auseinander: Der 2008 verstorbene Versicherte (versicherte Person) hatte seine erste Ehefrau als Bezugsberechtigte für die Todesfallleistung aus seiner Versicherung benannt. Der Lebensversicherer wandte sich nach dem Todesfall an dessen Erbin, die zweite Ehefrau,