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LG Berlin: Verschließen der Autotüren mittels Störsender verhindert – Kein Fall für die Hausratversicherung!
Gelangen unbefugte Dritte durch die unverschlossenen Fahrzeugtüren in ein Fahrzeug, liegt kein Einbrechen im Sinne der Versicherungsbedingungen vor. Ein Einbrechen liegt auch dann nicht vor, wenn die Dritten durch einen Störsender „Jamming“ den Verschluss der Fahrzeugtüren verhindern, ohne dass der Versicherungsnehmer dies bemerkt. Das LG Berlin musste sich im September 2014 mit folgendem Sachverhalt beschäftigen: