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OLG Frankfurt zur ärztlichen Feststellung einer Invalidität in der privaten Unfallversicherung
Im Rahmen der privaten Unfallversicherung müssen Versicherungsnehmer diverse Fristen und Anspruchsvoraussetzungen wahren, die Versäumung dieser Voraussetzungen führt oft zu einem Verlust des Anspruches auf eine Invaliditätsleistung. Diese Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen (regelmäßig AUB genannt) und sind dort nach Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung transparent, das heißt verständlich, geschildert. Das OLG Frankfurt hatte sich nunmehr
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AG Singen: Zum Recht des Versicherungsnehmers auf Einsicht in ein vom Versicherer eingeholtes Sachverständigengutachten
Das AG Singen hat zu einem Wohngebäudeversicherungsvertrag entschieden, dass der Versicherungsnehmer (VN) aus Gründen der Waffengleichheit Einsicht in ein vom Versicherer eingeholtes Sachverständigengutachten erhalten muss. Der Versicherungsnehmer habe aus § 85 Abs. 2 VVG einen Anspruch auf Herausgabe des Gutachtens. Das AG Singen bezieht sich insoweit auch auf einen Beschluss des OLG Karlsruhe vom 26.04.2005
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OLG Köln zur Verpflichtung, in einem Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Depression wegen Überarbeitung anzugeben
Eine Depression ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ansicht des OLG Köln ein offensichtlich gefahrerheblicher Umstand im Sinne der Obliegenheit zur wahrheitsgemäßen Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antragsformular. Dafür genügt auch eine psychotherapeutische Behandlung, die der Antragsteller auf Überarbeitung zurückführt. In dem streitgegenständlichen Fall hatte die Klägerin – von Beruf Krankenschwester – im Jahre 2002 bei dem
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OLG Frankfurt zum Invaliditätsnachweis bei Unfallversicherungen
Gerade im Rahmen der privaten Unfallversicherung müssen Versicherungsnehmer diverse Fristen und Anspruchsvoraussetzungen wahren. Die Versäumung dieser Voraussetzungen führt oft zu einem Verlust des Anspruches auf eine Invaliditätsleistung durch den privaten Unfallversicherer. Diese Bedingungen ergeben sich aus dem Versicherungsfall und sind dort auch nach Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung transparent geschildert. Das OLG Frankfurt hatte sich nunmehr
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AG Köln zu Kostenausgleichsvereinbarungen bei Lebensversicherungen
Das AG Köln hat in einem Urteil vom 30.05.2013 letztendlich die Klage der Versicherungsgesellschaft auf Zahlung aus einer Kostenausgleichsvereinbarung nach Widerruf des Versicherungsvertrags zurückgewiesen. Nach Ansicht des AG Köln ist die Kostenausgleichsvereinbarung nach § 134 BGB nichtig, da sie in ihrer konkreten Ausgestaltung sich mit den in § 169 Abs. 3 Satz 1, 2. HS,
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Ungelöste Probleme der Berufsunfähigkeitsversicherung: Befristung des Leistungsanerkenntnis des Versicherers nach § 173 Abs. 2 VVG
Versicherer erkennen gelegentlich ihre Leistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur für einen bestimmten Zeitraum an. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen VVG in § 173 Abs. 2 VVG ab dem 01.10.2008 erstmals für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) Regeln für die Befristung eines Leistungsanerkenntnisses des Versicherers normiert. Bis heute ist aber noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob und welche
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OLG Köln zur arglisten Obliegenheitsverletzung und zur ärztlichen Feststellung einer unfallbedingten Invalidität in der Unfallversicherung
In einem Urteil vom 03.05.2013 entschied das OLG Köln, dass im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung im Sinne des § 28 VVG eine fehlende oder aber nicht korrekte Belehrung des Versicherers die das Gesetz irrelevant ist. Das OLG Köln äußerte sich in dieser Entscheidung auch zum Inhalt der ärztlichen Invaliditätsfeststellung im Rahmen der privaten Unfallversicherung. In
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BGH: Neues zur Kostenausgleichsvereinbarung (Nettopolice)
Versicherer will absehbaren Präzedenzfall verhindern und beendet in letzter Sekunde prozesstaktisch zwei Revisionsverfahren
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BGH: Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen ist keine Kreditgewährung
Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 06.02.2013 entschieden, dass die vertraglich vereinbarte unterjährige (also monatliche oder quartalsweise) Zahlungsweise von Versicherungsprämien kein entgeltlicher Zahlungsaufschub und somit keine Kreditgewährung im Sinne der für Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches ist. Diese Frage war seit einem Urteil des LG Bamberg

