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010040 heißt jetzt (auch) Belcotel
Umstrittener Call-by-Call-Anbieter hat umfirmiert
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Melango und kein Ende …
Neues von Melango II
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Kein Minus bei Prepaid-Karten!
LGs München und Frankfurt/M.: Telefondienste-Anbieter dürfen Prepaidguthaben nicht ins minus rutschen lassen
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BGH zum „Aktionsbonus“ bei Stromlieferverträgen
BGH beseitigt letzte Zweifel an Anspruch auf Bonuszahlung bei Erfüllung des ersten Vertragsjahres
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Waldorf Frommer mahnen zu „How I met your Mother“ ab
Münchner Abmahnkanzlei mahnt nun auch Filesharing von TV-Serienfolgen ab
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Flexstrom stellt Insolvenzantrag
„Schlechte Zahlungsmoral der Kunden“ soll Ursache der für viele absehbaren Pleite sein
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Endlich! LG München I korrigiert krasse Fehlentscheidung des AG München zum Filesharing
Es mutet selbst für urheberrechtserfahrene Juristen an wie ein Stück Rückkehr des gesunden Menschenverstandes in eine für Laien ohnehin seit Jahren nur noch schwer nachvollziehbare Rechtsentwicklung. Mit der Verurteilung einer hochbetagten Anschlussinhaberin, welche nachvollziehbar selbst weder über Computer noch DSL-Router verfügte, wegen Filesharings löste das Amtsgericht München im November 2011 bundesweit Kopfschütteln aus. Durch den
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BGH zur Einordnung eines Vertrags über Lieferung und Einbau einer Küche
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 07.03.2013 mit der rechtlichen Einordnung eines Vertrages über Lieferung und Einbau einer Küche befasst und folgende Feststellungen getroffen: 1. Fordert der Lieferant eine Eigentumsküche, die von ihm bei dem Kunden einzubauen ist, in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bezahlung des Kaufpreises spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug,
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BGH präzisiert Architektenpflichten
Mit Urteil vom 21.03.2013 hat der Bundesgerichtshof die Pflichten von Architekten präzisiert: 1. Auch wenn der Auftraggeber mit dem Architekten keine bei der Planung einzuhaltende Kostenobergrenze vereinbart, ist der Architekt bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung verpflichtet, mit seinem Auftraggeber den wirtschaftlichen Rahmen für das geplante Vorhaben abzustimmen und dabei die Kostenvorstellungen des Bauherrn zu berücksichtigen.