Beratungstätigkeit als Honoraranwalt für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von 2011 – 2017

Montgomery Hardebeck, seit 2010 Partner unserer Kanzlei, war von 2011 bis 2017 als Honoraranwalt für die Verbraucherzentrale NRW tätig, dies mit unterschiedlicher Dauer in den Beratungsstellen in Köln, Leverkusen und Düren.
Kern dieser Tätigkeit waren die für Verbraucher schwerpunktmäßig relevanten Bereiche des Vertragsrechts an der Schnittstelle Verbraucher-Unternehmen (Business to Customer). Neben Fallgestaltungen des allgemeinen Zivilrechts, etwa im Bereich des Kauf- oder Werkvertragsrechts, umfasste dies insbesondere:
- Filesharing (Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen)
- Telekommunikationsrechtliche Fallgestaltungen (Leistungsstörungen im Bereich Telefonie / Internet; Vertragsbeendigung usw.)
- Reiserecht (Mängelansprüche, Flugverspätungen usw.)
- Abo-Fallen (alle Arten von untergeschobenen Verträgen am Telefon, im Internet oder bei Haustürgeschäften)
Aufgrund seiner Spezialisierung im Bereich des IT- und Telekommunikationsrechts war Rechtsanwalt Hardebeck für die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW in Düren, Köln und Leverkusen in den Jahren 2012 und 2013 zum jeweiligen Weltverbrauchertag ein Ansprechpartner für Presse und Rundfunk im Rahmen gesonderter Informationsveranstaltungen in den jeweiligen Beratungsstellen.
Themenschwerpunkt zum Weltverbrauchertag am 15.03.2013 war der Bereich Telekommunikation, wozu Pressegespräche zum Thema „Auswege aus dem Labyrinth der Telefonanbieter“ mit Beleuchtung der klassischen Streitfelder Mindestvertragslaufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigungsrechte, Leistungsstörungen und Vertragsfallen veranstaltet wurden.
Zum Weltverbrauchertag am 14.03.2012 lautete der Themenschwerpunkt „Filesharing“. Im Rahmen der hier in den genannten Beratungsstellen veranstalteten Informationsveranstaltungen hielt Rechtsanwalt Hardebeck Kurzvorträge vor Vertretern von Presse und Rundfunk unter Beleuchtung der besonderen Aspekte der Störerhaftung sowie der Risiken der Darlegungs- und Beweislastverteilung.