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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

Fachanwalt für IT-Recht

28. Februar 2013

NDR sieht Hinweise auf Verbindungen von Massenabmahnern zum Rockermillieu

NDR Info hat nach eigenen Angaben aufgrund entsprechender Recherchen eine Verbindung von im Bereich der Porno-Massenabmahnung tätigen Unternehmen zum so genannten „Rockermillieu“ und sogar rechtsextreme Bezüge festgestellt.

Konkret geht es um die zahlreichen deutschen Internetanschlussinhabern hinlänglich bekannte Triple X Entertainment UG, früher wohl Triple X Entertainment Ldt., welche seit Jahren Internetanschlussinhaber wegen behaupteten Filesharings von Pornofilmen abmahnen lässt. Dabei wird Triple X von wechselnden deutschen Anwaltskanzleien vertreten. Uns liegen z.B. Abmahnungen der Kanzleien Philipp Marquort und Schoreder etwa zum Film „Apartment Deluxe“ vor.

Nach dem nun vorliegenden Bericht äußern die Autoren Zweifel daran, ob die fragliche Firma überhaupt noch etwas produziert oder nur noch zum Zwecke der Abmahnung von tatsächlichen oder vermeintlichen Rechtsverletzungen betrieben wird. Dabei wird auf Auskünfte aus Großbritannien verwiesen, wonach die urspünglich dort als Limited (eine mit nach deutschen Maßstäben geringstem Kapital ausgestattete Art der „GmbH“) registrierte Firma wegen fehlender Nachweise (Handelsbilanzen u.ä.) gelöscht wurde und seither als UG in Deutschland registriert sein soll.

Die „Verbindung zum Rockermillieu“ und auch in die rechtsextreme Szene indes lässt sich aus den Berichten zwar nachvollziehen (es wird auf Geschäftsräume verwiesen, in denen entsprechend unfreundliche und ebendiesen Millieus zuzurechnende Personen angetroffen wurden). Wirklich Substantielles zur für den von einer Abmahnung betroffenen Anschlussinhaber entscheidenden Frage einer gemutmaßten Missbräuchlichkeit der Abmahnung ist aber leider nicht dabei.
Auch wir hegen freilich erhebliche Zweifel, daran, dass – anders als bei Abmahnungen im Bereich der Musik und der „normalen“ Filmindustrie, welche erwiesenermaßen in zahlreichen Fällen auch die wirklichen Täter treffen – die Flut der Porno-Abmahnungen so ihre Richtigkeit haben kann und beraten unsere Mandanten dahingehend, sich angemssen zu wehren.

Allerdings, und dieser Hinweis kann nicht deutlich genug erteilt werden, sollte man sich davor hüten, alle Abmahner über einen Kamm zu scheren und im Vertrauen darauf, dass das alles „Fakes“ sind, nicht oder falsch zu reagieren. Das kann nämlich vor Deutschen Gerichten teuer enden.

Der Schluss, welcher sich zum jetzigen Zeitpunkt aus all dem ziehen lässt, ist, dass weiterhin Vorsicht beim Umgang mit Abmahnungen geboten ist und dass sich Panikreaktionen verbieten. Ob Rockermillieu oder sonstige findige Geschäftemacher: Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist, sollte man entsprechend und angemessen dagegen vorgehen.

[Quelle: Spiegel Online – Netzwelt, 27.02.2013 und NDR.de – Schleswig Holstein, 26.02.2013]