Unsere News - Abmahnwesen
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Millionengeschäft Filesharing-Abmahnung vor dem Ende? AG Köln streicht Schadenersatzforderung drastisch zusammen
In einem vom Sachverhalt eher banalen Filesharing-Rechtsstreit (der Beklagte Anschlussinhaber ist nicht erschienen, so dass die Haftung unterstellt wurde und dem Grunde nach Versäumnisurteil erging) hat das Amtsgericht Köln in überraschend deutlicher Form die Schadensersatzansprüche der klagenden Rechteinhaberin buchstäblich zusammengestrichen. Die klagende Rechteinhaberin forderte für das per Filesharing erfolgte öffentliche Anbieten eines kompletten Musikalbums mit
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Weiterer Rückschlag für Abmahner: BGH verneint Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum „BearShare“-Fall liegt seit gestern vor. Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Massenabmahner und bringt in einem weiteren Teilbereich der Fragen zum Filesharing eine lange fällige Rechtsklarheit. Nunmehr steht fest, „dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er
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Filesharing: BGH entscheidet am 08.01.2014 über Belehrungspflichten von Anschlussinhabern gegenüber Erwachsenen
Der BGH wird am kommenden Mittwoch in einer Revisionsverhandlung eine der zuletzt zentralen Fragen zum Thema Filesharing zu klären haben. In einem Fall von unstrittigem Filesharing durch ein erwachsenes Haushaltsmitglied streiten die Parteien sich durch die Instanzen um die sog. Störerhaftung des beklagten Anschlussinhabers. Dabei geht es diesmal nicht um Sicherungspflichten (wie in der Entscheidung
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Trittbrettfahrer versenden gefälschte U+C-Streaming-Abmahnungen
Streaming-Abmahnung erhalten? 0151-22 92 72 62 Im Laufe des gestrigen Tages sind bei verschiedenen Zeitungen, den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und sogar bei der notorisch bekannten Abmahnkanzlei U+C (Urmann + Collegen) aus Regensburg eine Vielzahl von Anfragen wegen vermeintlicher Streaming-Abmahnungen der genannten Kanzlei gestellt worden. Hintergrund ist die jüngste Welle von Streaming-Abmahnungen, welche U+C seit Anfang
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Abmahnung 2.0 – Was tun gegen die Streamingabmahnungen von U+C?
Streaming-Abmahnung erhalten? 0151-22 92 72 62 (Lesen sie hier die ausführliche Fassung des Artikels) Es schien nur eine Frage der Zeit, bis sich die Abmahnkanzleien des Themas Streaming annehmen würden, das bisher abmahntechnisch keine Beachtung gefunden hatte. Daher fühlten sich die Internetnutzer auf den entsprechenden Internetseiten bisher auch sicher. Die seit vergangener Woche rollende Streaming-Abmahnwelle
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Abmahnung 2.0 – Was tun gegen die Streamingabmahnungen von U+C?
Streaming-Abmahnung erhalten? 0151-22 92 72 62 Es schien nur eine Frage der Zeit, bis sich die Abmahnkanzleien des Themas Streaming annehmen würden, das bisher abmahntechnisch keine Beachtung gefunden hatte. Daher fühlten sich die Internetnutzer auf den entsprechenden Internetseiten bisher auch sicher. Die seit vergangener Woche rollende Streaming-Abmahnwelle schreckt daher Netzgemeinde und auch weniger internetaffine Anschlussinhaber
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Abgemahnte dürfen aufatmen: Bundesrat macht Weg für Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken frei
Es war ein eher unscheinbarer Beschluss, den der Bundesrat am 20.09.2013, unter dem Titel „Bundesrat, Drucksache 638/13 – Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ gefasst hat: „Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. Juni 2013 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des
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Kippt der „fliegende Gerichtsstand“ beim Filesharing noch vor der Gesetzesänderung?
Eine der von Anschlussinhabern bundesweit als besonders ungerecht empfundenen Besonderheiten im Bereich der Filesharing-Abmahnungen war und ist der sog. fliegende Gerichtsstand. Dieser ermöglicht es den Rechteinhabern und den für sie tätigen Abmahnkanzleien, sich zur Durchsetzung der strittigen Ansprüche das in ihren Augen günstigste Gericht auszusuchen. Ein Beispiel aus unserer Beratungspraxis: Eine von uns vertretene, in
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AG Hamburg macht Schule: Auch AG München wendet Abmahnkosten-Deckelung an
Es sind nach wie vor nur Einzelfallentscheidungen; aber sie vermehren sich. Das Amtsgericht München hat, wie Kollegen einer Mainzer Kanzlei mitteilten, in einem Beschluss vom 27.08.2013 einen Rechteinhaber im Rahmen eines Abmahnverfahrens darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des Gerichts die Abmahnkosten zu deckeln und der Streitwert hierzu nicht mit 10.000 €, sondern lediglich mit 1.000