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OLG Karlsruhe zur Innen- und Außenhaftung der Kommanditisten einer Publikums-KG, innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens
– zur Anwendung der BGH-Grundsätze zu „Sanieren oder Ausscheiden“ bei der GbR auf die Publikums-GmbH & Co. KG und Bejahung einer „Fehlbetragshaftung“ der nichtsanierungswilligen Kommanditisten – 1. Der Kommanditist – auch der Kommanditist einer Publikums-GmbH & Co. KG, beispielsweise eines geschlossenen Immobilienfonds – haftet der Gesellschaft gegenüber grundsätzlich nur auf Zahlung der vertraglich bedungenen Pflichteinlage.
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Nachlese zu einem Urteil des OLG Stuttgart: Lässt sich die Anwendung der HOAI legal ausschließen?
1. Die HOAI regelt die Vergütung – die Berechnung der Entgelte – für Architektenleistungen. Bekanntlich stellt sie in den definierten Bereichen und Grenzen zwingendes Preisrecht dar. Wegen der Forderung nach Bezahlung der Mindesthonorarsätze, nachdem zuvor – nicht selten auf Wunsch des Auftraggebers – eine die Mindestsätze unterschreitende Pauschalhonorar-vereinbarung getroffen worden war, an die der Architekt
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Sozialversicherungsfreiheit von Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführern ohne generelle Sperrminorität – wie ist das gestaltbar?
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, bei der Gesellschafterbeschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden und an der der Gesellschafter-Geschäftsführer zu weniger als 50 % beteiligt ist, ist in der Regel abhängig beschäftigt, weil er den Weisungen der Gesellschafterversammlung unterliegt. Er unterliegt daher grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Von dieser Grundregel gibt es seit jeher in bestimmten Fallkonstellationen Ausnahmen. Ein
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BFH zur steuerlichen Anerkennung einer Altersversorgung für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
Die steuerliche Anerkennung einer Altersversorgung für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft setzt auch bei mittelbaren Versorgungszusagen die Gewährleistung der sogenannten Erdienensdauer von 10 Jahren voraus. Ist der Zeitraum zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand von nur kürzerer Dauer, kann der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer die Altersversorgung nach der Diktion der Rechtsprechung nicht erdienen.
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BGH zum Aussageverweigerungsrecht des – ggf. geschiedenen – Ehepartners des Geschäftsführers im Rechtsstreit der GmbH
Kann auch der – gegebenenfalls geschiedene – Ehepartner eines Geschäftsführers als Zeuge im Rechtsstreit der GmbH mit einer dritten Partei die Aussage verweigern? Im deutschen Zivilprozessrecht gilt der sogenannte formale Parteibegriff. Danach kann, wer Partei eines Rechtsstreits ist, nicht Zeuge sein (und umgekehrt). Der Prozesspartei sind ihre Organe gleichgestellt, beispielsweise der Geschäftsführer der GmbH oder
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BGH zum Verlust der Rechtsfähigkeit einer GmbH nach Löschung aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit
Wird eine GmbH im Handelsregister gemäß § 60 Absatz 1 Nr. 7 GmbHG in Verbindung mit § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, so ist sie nicht nur, wie dies aus § 60 Absatz 1 GmbHG folgt, aufgelöst; sie verliert vielmehr in der Regel ihre Rechtsfähigkeit und kann damit gemäß § 50 Absatz 1 ZPO auch
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Keine unterjährige Aufhebung eines Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrages mit einer abhängigen GmbH
Unternehmensverträge (Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge) zwischen einem beherrschenden Unternehmen und einer GmbH sind im GmbH-Recht nicht geregelt. Ihre Zulässigkeit ist aber allgemein anerkannt. Im Urteilsfall hatte ein beherrschendes Unternehmen aus Anlass der Veräußerung der Beteiligung an der beherrschten GmbH mit dieser eine unterjährige (eine vom Abrechnungsjahr abweichende) sofortige Aufhebung des Unternehmensvertrages (Ergebnis-Abführungsvertrages) vereinbart. Die Aufhebung des
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Erlöschen einer gesellschaftsvertraglichen Verlustausgleichsverpflichtung von GmbH-Gesellschaftern nach Insolvenzeröffnung?
Der Fall: An einer Trägergesellschaft in Form einer GmbH, die ein Technologiezentrum errichtet hatte, waren u.a. ein Landkreis, eine Gemeinde sowie eine weitere GmbH beteiligt, die – ebenso wie die Trägergesellschaft – im Jahre 2011 in Insolvenz fiel. Aus einem regionalen Förderprogramm zum Zwecke der Förderung der Infrastruktur hatte die Trägergesellschaft nach ihrer Gründung im
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BGH: Gesellschafter einer durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelösten GmbH können nicht die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen
Über das Vermögen der in der entschiedenen Handelsregistersache beteiligten GmbH wurde im April 2011 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Am 10. Mai 2011 wurde von Amts wegen die Auflösung der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Durch rechtkräftigen Beschluss des Amtsgerichts vom 04.06.2013 wurde das Insolvenzverfahren gemäß § 200 InsO nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben. Dies wurde