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Corona: Gastro-Betriebe NRW aufgepasst!
Wichtiger Hinweis für alle Gastro-Betriebe in NRW, die auch geschlossene Gesellschaften ausrichten: In der seit heute (15.07.2020) geltenden Coronaschutz-VO NRW und der dazugehörenden Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ dürfte sich wahrscheinlich ein erheblicher Tippfehler eingeschlichen haben. Die Anlage zur Verordnung begrenzt in Ziffer I. (Sonderregelungen für den Gastronomie-Bereich) und dort in Unterziffer 17 die zulässige Höchstzahl