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Achtung Auftraggeber, aufgepasst: Bei einvernehmlicher vorzeitiger Aufhebung des Bauvertrags hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart wird, Anspruch auf Vergütung und entgangenen Gewinn wie bei einer freien Kündigung!
1. Wird der Bauvertrag einvernehmlich vorzeitig beendet, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung nach § 649 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. beziehungsweise nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B, sofern sich die Parteien nicht auf andere Folgen der Vertragsbeendigung ausdrücklich oder konkludent geeinigt haben. 2. Eine Anpassung der vereinbarten Vergütung nach § 2
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OLG Hamm: Überraschende Ansichten zur zulässigen Höhe einer in Auftraggeber-AGB vereinbarten Vertragsstrafe und zur Beweislast für das Verschulden des Auftragnehmers
1. Eine Vertragsstrafe in AGB des Auftraggebers, die den Bauunternehmer für den Verzugsfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 % je angefangener Kalenderwoche, höchstens von 5 % der Auftragssumme verpflichtet, soll wirksam sein. 2. Verschieben die Parteien des Bauvertrags einen Fertigstellungstermin einvernehmlich auf ein anderes Datum, bezieht sich die Vertragsstrafe nur dann auf
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Achtung Grundstückseigentümer: Haftung für einen Schaden auf dem Nachbargrundstück, der seine Ursache in Reparaturarbeiten am eigenen Grundstück hat, auch ohne Verschulden!
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend §§ 906 Abs. 2 S. 2, 1004 Abs. 1 BGB Wenn ein Grundstückseigentümer Reparaturarbeiten an seinem eigenen Grundstück in Auftrag gibt, diese einen Brand auf dem eigenen Grundstück auslösen und dadurch das Nachbargrundstück in Mitleidenschaft gezogen wird, haftet er auch dann, wenn er den Handwerker sorgfältig ausgesucht hat und wenn er diesem
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Eine für alle Bauvertragsparteien wichtige Rechtsprechungsänderung des BGH:
Kein Anspruch auf Schadensersatz (kleiner Schadensersatz) für nichtbeseitigte Mängel nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten Der Bundesgerichtshof hat am 22.02.2018 seine bisherige jahrzehntelange Rechtsprechung zum Schadensersatzanspruch für nichtbeseitigte Mängel, berechnet nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten, aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung wird sich zumindest in allen Bereichen des Werkvertragsrecht – im Bereich der Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge – auswirken. Im Folgenden
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Bauvertragsrecht: Kurze Gewährleistungsfrist gemäß VOB/B
Verwendung der VOB/B gegenüber einem Verbraucher: Keine Verkürzung der Verjährungsfrist auf vier Jahre gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B – das wird immer wieder übersehen! Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2008 entschieden hatte, dass die Bestimmungen der VOB/B bei Verwendung durch einen Unternehmer gegenüber einem Verbraucher auch dann der Klauselkontrolle unterliegen,
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Unterschiedliche Entstehung und Fälligkeit des Schadensersatzanspruchs wegen eines Mangelschadens und eines „Folge“-Schadens
1. Der Bauträger, der Schallschutzmängel verursacht hat, schuldet im Wege des Schadensersatzes gemäß § 634 BGB neben den eigentlichen Kosten der Beseitigung der Schallschutzmängel auch Ersatz der erforderlichen Kosten einer notwendigen Hotelunterbringung für die Dauer der Mängelbeseitigungsmaßnahmen, darüber hinaus auch Schadensersatz für einen teilweisen Wohnflächenverlust. 2. Steht nach dem eingeholten Sachverständigen-gutachten fest, dass eine Hotelunterbringung
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Nachträglicher Fortfall einer Vertragsstrafenvereinbarung
1. Wird ein mit einer Vertragsstrafe bewehrter Baufertigstellungstermin einvernehmlich verschoben, wird die Vertragsstrafe, bezogen auf den ursprünglich vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt, nicht verwirkt. 2. Für den einvernehmlich neu festgelegten Fertigstellungs-termin gilt die im Vertrag vorgesehene Vertragsstrafe nicht automatisch, sondern dann, wenn sie nach der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien auch für diesen verschobenen Termin wiederum gelten soll. 3.
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Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Vereinbarung einer Bauausführung, die nicht die Mindeststandards der anerkannten Regeln der Technik einhält
1. Hat eine Bauleistung (Werkleistung) unter anderem den Zweck, das Risiko bestimmter Gefahren bzw. von bestimmten Belästigungen abzuwehren, reicht für die Feststellung eines Werkmangels bereits die Gefahr des Risikos der Verwirklichung der Gefahr (z. B. Durchbiegen von Treppenstufen mangels DIN-gerechter Stufenstärke; Risiko von Schallimmissionen durch Nichtgewährleistung der geschuldeten gängigen Schallschutzstandards) aus. 2. Es ist zwar
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Gescheiterte Abnahme des Gemeinschaftseigentums
Kann die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Zeit nach der gescheiterten Abnahme des Gemein-schaftseigentums und entsprechender Beschluss-fassung der Eigentümerversammlung die Erstattung von bislang aufgelaufenen Kosten der Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung vom Bauträger verlangen? Der Fall: In den vom Bauträger vorformulierten Erwerbsverträgen über 203 Wohneinheiten in einer um 1999/2000 errichteten Wohnanlage ist in § 7 Abs. 4 vorgesehen,