Unsere News - Zwangsvollstreckung / Inkasso
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Wichtiger Tip für Versicherungsnehmer zum Thema Pfändungsschutz bei Kapitallebensversicherungen
Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen unterliegen grundsätzlich nicht dem Pfändungsschutz und zwar auch dann nicht, wenn in ihnen ein Rentenwahlecht vereinbart worden ist. Aus diesem Grund kann nach § 167 VVG jeder Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung jederzeit für den Schutz der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung in eine Versicherung verlangen, die den Anforderungen des § 851 c Abs. 1
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Praxistipp Insolvenzanfechtung – Lehrreiches vom OLG Oldenburg zur sog. Vorsatzanfechtung
Gläubiger haben es schwer. Oft müssen sie ihren Schuldnern mit viel Zeit- und Geldaufwand hinterhermahnen, prozessieren und vollstrecken, und wenn es ganz schlecht läuft, kommt der Insolvenzverwalter und fordert das Erlangte zurück … Ein lehrreiches Beispiel für die drastischen Konsequenzen, die eine Insolvenz rückwirkend auf eine erfolgreiche Schuldenbeitreibung haben kann, hat jüngst das TelDaFax-Insolvenzverfahren geliefert.
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Gläubiger aufgepasst: BGH zum Missbrauch des gerichtlichen Mahnverfahrens – Keine Berufung auf Verjährungshemmung bei bewusst falschen Angaben im Mahnantrag
Der BGH hat im Juni entschieden, dass wer im Mahnverfahren bewusst falsche Angaben zur Forderung mache, sich später nicht auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheides berufen könne. Im Streitfall hatte ein Bankkunde wegen bankseitiger Aufklärungspflichtverletzungen Schadenersatzansprüche aus der Rückabwicklung eines darlehensfinanzierten Immobilienkaufs gegenüber seiner Bank geltend machen wollen. Da der anwaltlich beratene
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LG Darmstadt zur Unzulässigkeit einer Drohung mit Schufa-Eintrag
Klageerfolg der Verbraucherzentrale: Bei Bestrittenen Forderungen ist die Mahnung mit der Androhung eines Schufa-Eintrages bei Nichtzahlung unzulässig. [LG Darmstadt, Urt. v. 16.10.2014 – Az. 27 O 133/14]
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Praxistipp: Vorsicht bei zu hohen Rücklastschrift- oder Mahngebühren!
Wie ein weiteres Urteil, in diesem Fall des Landgerichts Hamburg, zeigt, empfiehlt es sich bei Rücklastschriftgebühren und Mahnkosten für nicht verzugsbegründende Mahnungen, zweimal hinzusehen und gegebenenfalls eine Überprüfung zu erzwingen. Im Fall von der Callmobile GmbH hat das Landgericht Hamburg festgestellt, dass nicht verzugsbedingte Mahngebühren von 5,95 € und pauschale Rücklastschriftgebühren von 15,00 € unangemessen
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Gläubiger aufgepasst: Wichtige neue Regeln bei Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr!
Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes vom 22.07.2014, welches mit Wirkung vom 29.07.2014 in Kraft getreten ist, wurden für den reinen Geschäftsverkehr (d.h. Business to Business) eine Reihe neuer Regelungen eingeführt, von denen wir die wichtigsten hervorheben möchten: Anhebung Verzugszins Sofern kein Verbraucher an einem Rechtsgeschäft
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BGH zum Vorrang des Insolvenzmassebeschlags vor Grundpfandgläubigerrechten nach Rücknahme eines Antrags auf Zwangsverwaltung
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 10.10.2013 mit den Auswirkungen der Aufhebung einer Zwangsverwaltung, welche parallel zu einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers erfolgt, auseinandergesetzt. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil sich für die die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubiger die Frage stellt, ob sie nach Aufhebung der Zwangsverwaltung infolge Antragsrücknahme einen bevorrechtigten Zugriff
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BGH: Spart ein Insolvenzschuldner aus unpfändbarem Einkommen Rücklagen an, werden diese pfändbar und unterliegem dem Insolvenzbeschlag
Der BGH hat mit Beschluss vom 26.09.2013 klargestellt, dass Sparrücklagen von Insolvenzschuldnern auch dann pfändbar sind, wenn sie aus unpfändbarem und damit zunächst dem Insolvenzbeschlag entzogenem Einkommen des Schuldners gebildet wurden. Der BGH begründet dies mit der Feststellung, dass das deutsche Recht keinen zeitlich unbegrenzten Schutz von Arbeitseinkommen vor dem Gläubigerzugriff vorsieht (vgl. BGH, Beschl.
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Abgemahnte dürfen aufatmen: Bundesrat macht Weg für Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken frei
Es war ein eher unscheinbarer Beschluss, den der Bundesrat am 20.09.2013, unter dem Titel „Bundesrat, Drucksache 638/13 – Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ gefasst hat: „Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. Juni 2013 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des