Architektenrecht
- Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen und Ingenieurverträgen (Planer, Generalplaner, Statiker und sonstige Sonderfachleute)
- Beratung und Vertretung bei der Abwicklung von Architektenverträgen und Ingenieurverträgen
- formelle und materielle Prüfung von Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen der Architekten und Ingenieure
- Geltendmachung und Abwehr von Honoraransprüchen
- Sicherung von Honoraransprüchen (Sicherungshypothek und Bauhandwerkersicherung gemäß §§ 648, 648 a BGB)
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen Mängeln der Planung und fehlerhafter Bauüberwachung, Vertretung im Architektenhaftungsprozess und Ingenieurhaftungsprozess
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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht