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Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Das private Versicherungsrecht befasst sich (in Abgrenzung zum Sozialversicherungsrecht) mit:

Mit der Einführung des neuen VVG 2008, welches auf alle Altversicherungsverträge (die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden) anzuwenden ist, müssen bei jedem Versicherungsfall, insbesondere bei dem Vorwurf einer vorvertraglichenAnzeigepflichtverletzung, einer Obliegenheitsverletzung und bei der Gefahrerhöhung die neuen, teilweise stark vom bisherigen Recht abweichenden Regelungen des VVG 2008 angewandt und geprüft werden.

Für eine erfolgreiche Bearbeitung versicherungsrechtlicher Mandate sind genaue Kenntnisse des geltenden, des alten Rechts und der aktuellen Rechtsprechung sowie ein sorgfältiges Studium der anzuwenden AVB (Versicherungsbedingungen) unerlässliche Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen erfüllen wir.

Wir können zudem auf eine jahrzehntelange Prozesserfahrung insbesondere im Bereich der Personenversicherung (insbesondere LV, BUZ und Unfallversicherung) zurückblicken.

Wir bieten auch Inhouse-Schulungen insbesondere zum neuen VVG und zu den Personenversicherungen (LV, BUZ- und Unfallversicherung) an.

Ihr Ansprechpartner

Markus von Laufenberg

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

info@lachner-vonlaufenberg.de

+49 (0) 221 800 695-0