Insolvenzrecht
Insolvenzen bergen erhebliche Risiken und dies für Schuldner wie für Gläubiger gleichermaßen. Eine Befassung mit dem Thema auf rechtlicher Ebene setzt eine fundierte Kenntnis dieses nicht alltäglichen, in wirtschaftlich unsicheren Zeiten aber für potentiell alle Marktteilnehmer relevanten Rechtsbereichs voraus.
Eine erste Hürde stellen bereits die zahlreichen Gesetzesreformen dar, welche in relativ kurzer Zeit fundamentale Umwälzungen mit sich gebracht haben. Die Insolvenzordnung wurde, obwohl sie als Gesetzbuch verhältnismäßig jung ist und erst zum 01.01.1999 die bis dahin geltende Konkursordnung ersetzte, bereits mehrere Male umfangreich überarbeitet.
Ging die Tendenz zu Anfang weg von der Privilegierung bestimmter Gläubigergruppen und hin zu einer – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nahezu echten Gleichbehandlung der Gläubiger, ist in den letzten Jahren eine Rückkehr zum alten System der Bevorzugung insbesondere des Fiskus, aber auch der Sozialversicherungsträger festzustellen, wenn auch in neuem Gewande.
Hinzu kommen die teils bereits eingeleiteten, teils noch auf dem Wege der Gesetzgebung befindlichen Veränderungen der Voraussetzungen zur Erlangung der für Schuldner, welche sog. natürliche Personen und nicht abstrakte Gesellschaften sind, so wichtigen Restschuldbefreiung.
Aber auch für Gläubiger sind Insolvenzen ihrer Schuldner und damit verbundene wirtschaftliche Unsicherheiten eine echte Herausforderung, wenn nicht gelegentlich gar eine wirtschaftlich existenzielle Bedrohung.
Mit einem Partner, welcher als langjähriger Mitarbeiter einer überregional tätigen Insolvenzverwalterkanzlei über eine detaillierte Kenntnis der internen Abläufe von Insolvenzverfahren mit der Fortführung, Veräußerung und Liquidation von insolventen Betrieben sowie der verfahrensrechtlichen Besonderheiten auch im Umgang mit Verwaltern und Gerichten verfügt, bieten wir eine kompetente und lösungsorientierte Beratung für Schuldner wie für Gläubiger.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst unter anderem:
- Beratung und Begleitung von Selbständigen bei der Insolvenzantragstellung (insb. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Beantragung eines Regelinsolvenzverfahrens bei natürlichen Personen)
- Prüfung von sowie Prozessführung bzgl. Feststellungsansprüchen, welche sich auf die Restschuldbefreiung auswirken
- Beratung von Gläubigern im Rahmen von Insolvenzverfahren (Forderungsanmeldung; Teilnahme an Gläubigerversammlungen und Schlussterminen; Forderungsfeststellungsklagen)
- Prüfung und Abwehr von Insolvenzanfechtungen
- Prüfung und Geltendmachung von Gläubigerforderungen gegen Insolvenzmassen und Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung (Aussonderung; Absonderung; Nutzungsentschädigung; Abgrenzung und Durchsetzung von Masseforderungen nach erfolgter Masseunzulänglichkeitsanzeige)
Wir beraten Sie gern! Rufen Sie uns an: 0221 / 800 695 0