Lachner von Laufenberg & Partner mbBLachner von Laufenberg & Partner mbB
Mitglied im AnwaltVerein
Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht.

Im Rahmen des Individualarbeitsrechts gestalten bzw. prüfen wir für Sie als Arbeitgeber bzw. für Ihr mittelständisches Unternehmen oder für Sie als Arbeitnehmer oder als angestellten Geschäftsführer Arbeits- und Dienstverträge, Zusatzvereinbarung wie Vereinbarungen zur privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen und Diensthandy, Betriebsordnungen usw..

Wir beraten Sie hinsichtlich aller Probleme im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses wie z.B.:

Besondere rechtliche Probleme entstehen bei:

Wir übernehmen selbstverständlich auch Ihre Prozessvertretung  vor den Arbeitsgerichten (ArbG, LAG und BAG) in Urteils– und Beschlussverfahren unter Beachtung der besonderen prozessualen Regeln des ArbGG.

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts beraten und vertreten wir Sie in den Bereichen:

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft oder gestaltet für Sie BetriebsvereinbarungenInteressenausgleiche sowie Sozialpläne und vertritt Sie vor einer Einigungsstelle.

Ihr Ansprechpartner

Lothar Lachner

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

info@lachner-vonlaufenberg.de

+49 (0) 221 800 695-0