Privates Baurecht
- Gestaltung, Prüfung und Beratung bei der Abwicklung von Bauverträgen mit Bauunternehmen (Generalunternehmer, Generalübernehmer, Subunternehmer, Handwerker), einschließlich VOB-Verträge
- Gestaltung, Prüfung und Beratung bei der Abwicklung von Bauträgerverträgen
- Gestaltung, Prüfung und Beratung vor Abschluss von Bauverträgen mit Verbrauchern (Verbraucherberatung)
- Durchsetzung und Abwehr von Werklohnansprüchen (Vergütungsansprüchen)
- Durchsetzung und Abwehr des Anspruches auf Eintragung einer Sicherungshypothek (§ 648 BGB) und auf Bauhandwerkersicherung (§ 648 a BGB)
- Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen (Gewährleistungsansprüchen)
- Gestaltung, Prüfung und Geltendmachung von Erfüllungsbürgschaften, Gewährleistungsbürgschaften, Sicherheitseinbehalten
- Gestaltung, Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafen wegen Bauzeitverzögerung und Fertigstellungsverzug
- Kündigung von Bauträgen bei Verzug, mangelhafter Leistung, Erfüllungsverweigerung und Insolvenz des Auftragnehmers oder Auftraggebers
- Beratung und Vertretung des Bauherrn oder des Auftragnehmers bei Insolvenz und drohender Insolvenz
- Beweissicherung bei Baumängeln und Planungsfehlern (selbständiges Beweisverfahren, Schiedsgutachterverfahren, Beratung bei der Beauftragung von Privatgutachtern)
Ihr Ansprechpartner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht