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Rechtssicherheit für Auftraggeber: BGH bestätigt die Wirksamkeit eines vereinbarten außerordentlichen Kündigungsrechts bei Insolvenzeigenantrag des Auftragnehmers
Nachlese zu einem wichtigen baurechtlichen Urteil des BGH: Auf diese Entscheidung hatte die Bauvertragspraxis lange gewartet. Endlich hatte der Bundesgerichtshof Gelegenheit, zur Wirksamkeit eines vertraglich vereinbarten Rechts zur fristlosen Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber bei Stellung eines Insolvenzeigenantrags des Auftragnehmers Stellung zu nehmen. Im entschiedenen Fall ging es um die Wirksamkeit von § 8
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Praxistipp Insolvenzanfechtung – Lehrreiches vom OLG Oldenburg zur sog. Vorsatzanfechtung
Gläubiger haben es schwer. Oft müssen sie ihren Schuldnern mit viel Zeit- und Geldaufwand hinterhermahnen, prozessieren und vollstrecken, und wenn es ganz schlecht läuft, kommt der Insolvenzverwalter und fordert das Erlangte zurück … Ein lehrreiches Beispiel für die drastischen Konsequenzen, die eine Insolvenz rückwirkend auf eine erfolgreiche Schuldenbeitreibung haben kann, hat jüngst das TelDaFax-Insolvenzverfahren geliefert.
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Erlöschen einer gesellschaftsvertraglichen Verlustausgleichsverpflichtung von GmbH-Gesellschaftern nach Insolvenzeröffnung?
Der Fall: An einer Trägergesellschaft in Form einer GmbH, die ein Technologiezentrum errichtet hatte, waren u.a. ein Landkreis, eine Gemeinde sowie eine weitere GmbH beteiligt, die – ebenso wie die Trägergesellschaft – im Jahre 2011 in Insolvenz fiel. Aus einem regionalen Förderprogramm zum Zwecke der Förderung der Infrastruktur hatte die Trägergesellschaft nach ihrer Gründung im
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BGH: Gesellschafter einer durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelösten GmbH können nicht die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen
Über das Vermögen der in der entschiedenen Handelsregistersache beteiligten GmbH wurde im April 2011 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Am 10. Mai 2011 wurde von Amts wegen die Auflösung der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Durch rechtkräftigen Beschluss des Amtsgerichts vom 04.06.2013 wurde das Insolvenzverfahren gemäß § 200 InsO nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben. Dies wurde
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BFH zu steuerrechtlichen Auswirkungen gesellschaftsrechtlich motivierter Rangrücktritte
Wird im Zeitpunkt der Überschuldung einer Gesellschaft eine wirksame Rangrücktrittsvereinbarung zwischen Gesellschaft und Gläubiger (Gesellschafter) geschlossen, nach der eine Tilgung der Verbindlichkeit ausschließlich aus zukünftigen Bilanzgewinnen oder aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu erfolgen hat, führt dies steuerrechtlich zum Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2 a EStG 2002. Durch den Fortfall der Verbindlichkeit in der Steuerbilanz
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Pfändungstabelle 2015: Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07. in Kraft
Gemäß Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekannt-machung 2015) des Bundesjustizministeriums erhöhen sich mit Wirkung zum 01.07.2015 die sog. Pfändungsfreibeträge. Die vollständige Tabelle nebst nützlichen Erläuterungen kann auf der Internetseite des BMJV eingesehen werden.
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Achtung Arbeitnehmer: Kein Insolvenzgeldanspruch bei nicht nachweisbarer Höhe einer vereinbarten Vergütung
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, kein Arbeitsverhältnis einzugehen, wenn die wesentlichen Punkte nicht schriftlich festgehalten werden. Der Alltag vieler Arbeitnehmer sieht freilich anders aus. Dass dies erhebliche Risiken, z.B. im Bereich der Steuern und der Sozialversicherung, birgt, liegt auf der Hand. Allerdings ergeben sich auch im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers unter Umständen erhebliche
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Restschuldbefreiung 2.0: Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform am 01.07.2014 in Kraft getreten
Am 01.07.2014 ist die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform in Kraft getreten. Sie bringt signifikante Änderungen, insbesondere im Bereich der für natürliche Personen (d.h., Schuldner, die keine Gesellschaften o.ä. sind) so wichtigen Restschuldbefreiung. Kern dieser Stufe der Reform ist, wie der Titel des Gesetzes schon verrät allerdings auch eine Stärkung der Gläubigerrechte („Gesetz zur Verkürzung des
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Restschuldbefreiung 2.0: Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform am 01.07.2014 in Kraft getreten
(Lesen sie hier die ausführliche Fassung des Artikels) Am 01.07.2014 ist die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform in Kraft getreten. Sie bringt signifikante Änderungen, insbesondere im Bereich der für natürliche Personen (d.h., Schuldner, die keine Gesellschaften o.ä. sind) so wichtigen Restschuldbefreiung. Kern dieser Stufe der Reform ist, wie der Titel des Gesetzes schon verrät allerdings auch