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BGH zur Aufrechnung mit rückständigen Geschäftsführergehältern in der Insolvenz der Gesellschaft
Mit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits rückständigen Gehaltsansprüchen kann ein Geschäftsführer, der vom Insolvenzverwalter wegen unzulässiger Zahlungen in der Krise gemäß § 64 Satz 1 GmbHG in Anspruch genommen wird, entgegen dem Wortlaut von § 94 InsO nicht aufrechnen, wenn die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung erworben wurde. In diesem vom BGH entschiedenen Fall
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BGH zur Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage eines Insolvenzschuldners gegen Anmeldung einer als deliktisch qualifizierten Forderung
Der für insolvenzrechtliche Fragen zuständige neunte Senat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10.10.2013 entschieden, dass ein Insolvenzschuldner die Entscheidung darüber, ob eine zur Insolvenztabelle als deliktisch, d.h. auf einer unerlaubten Handlung beruhend, angemeldete Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen wird, im Wege der negativen Feststellungsklage erzwingen kann. Hintergrund ist die in Insolvenzverfahren über das Vermögen
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BGH zum Vorrang des Insolvenzmassebeschlags vor Grundpfandgläubigerrechten nach Rücknahme eines Antrags auf Zwangsverwaltung
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 10.10.2013 mit den Auswirkungen der Aufhebung einer Zwangsverwaltung, welche parallel zu einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers erfolgt, auseinandergesetzt. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil sich für die die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubiger die Frage stellt, ob sie nach Aufhebung der Zwangsverwaltung infolge Antragsrücknahme einen bevorrechtigten Zugriff
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BGH: Spart ein Insolvenzschuldner aus unpfändbarem Einkommen Rücklagen an, werden diese pfändbar und unterliegem dem Insolvenzbeschlag
Der BGH hat mit Beschluss vom 26.09.2013 klargestellt, dass Sparrücklagen von Insolvenzschuldnern auch dann pfändbar sind, wenn sie aus unpfändbarem und damit zunächst dem Insolvenzbeschlag entzogenem Einkommen des Schuldners gebildet wurden. Der BGH begründet dies mit der Feststellung, dass das deutsche Recht keinen zeitlich unbegrenzten Schutz von Arbeitseinkommen vor dem Gläubigerzugriff vorsieht (vgl. BGH, Beschl.
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Flexstrom-Insolvenz: Gläubiger zur Forderungsanmeldung aufgefordert – Aussicht auf „zweistellige“ Quote
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der FlexStrom AG, Rechtsanwalt Dr. Schulte-Kaubrügger, hat mit Serienbrief vom 30.08.2013 die Gläubiger des insolventen Stromlieferanten über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens per 01.07.2013 informiert und den weiteren Verlauf des Verfahrens dargelegt. Die Briefe haben die bundesweit zigtausenden Gläubiger teils Mitte September erreicht. Dem den auch zahlreichen von uns betreuten Mandanten
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Umstrittenes Urteil des OLG Hamburg zur Anrechnung von Abschlagszahlungen des Auftraggebers in der Insolvenz des Auftragnehmers
1. Leistet der Auftraggeber an den Auftragnehmer vor Kenntnis des vom Auftragnehmer gestellten Insolvenzantrages eine Abschlagszahlung, die der Auftragnehmer erst nach Kenntnis des Auftraggebers von der Stellung des Insolvenzantrages durch Fortführung seiner Arbeiten werthaltig macht (verdient), so sind die Abschlagszahlungen anteilig auf den Werklohnanspruch des insolventen Auftragnehmers anzurechnen, den dieser erst nach der Kenntnis des
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Flexstrom stellt Insolvenzantrag
„Schlechte Zahlungsmoral der Kunden“ soll Ursache der für viele absehbaren Pleite sein
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BGH: Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen nicht insolvenzfest angelegter Mietkaution
Bei Insolvenz des Vermieters ist dem Mieter die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an vorinsolvenzlich fällig gewordenen Mieten wegen der vertragswidrig nicht insolvenzfest erfolgten Anlage einer bar geleisteten Mietkaution verwehrt. [BGH, Urt. 13.12.2012 – Az. IX ZR 9/12]
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BGH zur sachlichen Zuständigkeit der ordentlichen Zivilgerichte bei Insolventanfechtung gegenüber privatrechtlichen Sozialeinrichtungen
Bei Insolvenzanfechtung gegenüber Sozialeinrichtungen privaten Rechts, wie z.B. der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes, wegen vorinsolvenzlicher Zahlungen des Arbeitgebers ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben. [BGH, Beschl. v. 06.12.2012 – Az. IX ZB 84/12]