9. Januar 2013
BGH zur sachlichen Zuständigkeit der ordentlichen Zivilgerichte bei Insolventanfechtung gegenüber privatrechtlichen Sozialeinrichtungen
Bei Insolvenzanfechtung gegenüber Sozialeinrichtungen privaten Rechts, wie z.B. der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes, wegen vorinsolvenzlicher Zahlungen des Arbeitgebers ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.
[BGH, Beschl. v. 06.12.2012 – Az. IX ZB 84/12]