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Praxistipp Insolvenzanfechtung – Lehrreiches vom OLG Oldenburg zur sog. Vorsatzanfechtung
Gläubiger haben es schwer. Oft müssen sie ihren Schuldnern mit viel Zeit- und Geldaufwand hinterhermahnen, prozessieren und vollstrecken, und wenn es ganz schlecht läuft, kommt der Insolvenzverwalter und fordert das Erlangte zurück … Ein lehrreiches Beispiel für die drastischen Konsequenzen, die eine Insolvenz rückwirkend auf eine erfolgreiche Schuldenbeitreibung haben kann, hat jüngst das TelDaFax-Insolvenzverfahren geliefert.
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Flexstrom-Insolvenz: Gläubiger zur Forderungsanmeldung aufgefordert – Aussicht auf „zweistellige“ Quote
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der FlexStrom AG, Rechtsanwalt Dr. Schulte-Kaubrügger, hat mit Serienbrief vom 30.08.2013 die Gläubiger des insolventen Stromlieferanten über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens per 01.07.2013 informiert und den weiteren Verlauf des Verfahrens dargelegt. Die Briefe haben die bundesweit zigtausenden Gläubiger teils Mitte September erreicht. Dem den auch zahlreichen von uns betreuten Mandanten
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Flexstrom stellt Insolvenzantrag
„Schlechte Zahlungsmoral der Kunden“ soll Ursache der für viele absehbaren Pleite sein
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BGH: Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen nicht insolvenzfest angelegter Mietkaution
Bei Insolvenz des Vermieters ist dem Mieter die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an vorinsolvenzlich fällig gewordenen Mieten wegen der vertragswidrig nicht insolvenzfest erfolgten Anlage einer bar geleisteten Mietkaution verwehrt. [BGH, Urt. 13.12.2012 – Az. IX ZR 9/12]
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BGH zur sachlichen Zuständigkeit der ordentlichen Zivilgerichte bei Insolventanfechtung gegenüber privatrechtlichen Sozialeinrichtungen
Bei Insolvenzanfechtung gegenüber Sozialeinrichtungen privaten Rechts, wie z.B. der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes, wegen vorinsolvenzlicher Zahlungen des Arbeitgebers ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben. [BGH, Beschl. v. 06.12.2012 – Az. IX ZB 84/12]
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Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen der Gesellschaft an Gesellschafter in der Krise der GmbH
§ 64 Satz 3 GmbHG verlangt die Verursachung der Zahlungsunfähigkeit durch eine Zahlung der GmbH, bei einer bloßen Vertiefung einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist er nicht anwendbar. Die bisher umstrittene Frage, ob bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit nach § 64 Satz 3 GmbHG eine fällige Forderung des Gesellschafters in der zur Feststellung der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit