16. Januar 2013
BGH: Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen nicht insolvenzfest angelegter Mietkaution
Bei Insolvenz des Vermieters ist dem Mieter die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an vorinsolvenzlich fällig gewordenen Mieten wegen der vertragswidrig nicht insolvenzfest erfolgten Anlage einer bar geleisteten Mietkaution verwehrt.
[BGH, Urt. 13.12.2012 – Az. IX ZR 9/12]