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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

16. Januar 2013

BGH: Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen nicht insolvenzfest angelegter Mietkaution

Bei Insolvenz des Vermieters ist dem Mieter die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an vorinsolvenzlich fällig gewordenen Mieten wegen der vertragswidrig nicht insolvenzfest erfolgten Anlage einer bar geleisteten Mietkaution verwehrt.

[BGH, Urt. 13.12.2012 – Az. IX ZR 9/12]