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Verbindlichkeit einer ggf. unbilligen Weisung des Arbeitgebers / Änderung der Rechtsprechung
Bisher entsprach es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, dass ein Arbeitnehmer eine strittige gegebenenfalls unbillige Weisung seines Arbeitgebers (Weisung nach § 106 Gewerbeordnung) solange befolgen muss, solange keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt, die die Unverbindlichkeit der Arbeitgeberweisung feststellt. Befolgt der Arbeitnehmer diese (gegebenenfalls unbillige) Arbeitgeberweisung nicht, drohte ihm nach bisherigem Stand nach Abmahnung sogar die
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BAG zum Urlaubsanspruch bei auf den 30.06. endenden oder auf den 01.07. beginnenden Arbeitsverhältnissen
Wird ein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 01. Juli eines Jahres begründet, kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr keinen Vollurlaubsanspruch erwerben. Endet sein Arbeitsverhältnis zum 30. Juni eines Kalenderjahres, so steht dem Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit lediglich ein Anspruch auf anteiligen Urlaub zu. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in einem Urteil vom 17.11.2015 mit der Frage auseinanderzusetzen,
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LAG Rheinland-Pfalz zum Beweiswert eines ärztlichen Attests
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz beschäftigte sich in einem Urteil vom 13.01.2015 mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein Arzt eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag beziehungsweise eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit ausstellen kann. Das LAG stellte fest, dass in der Regel der Arbeitnehmer den
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BGH zur Unzulässigkeit der Herausgabe von Arbeitnehmerdaten an Dritte
Der BGH hat klargestellt, dass zum Zwecke der Begründung und Durchführung eines Arbeitsverhältnisses erhobene Arbeitnehmerdaten der datenschutzrechtlich engen Zweckbindung unterliegen und daher nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. [BGH, Pressemitteilung Nr. 9/15, Urt. v. 20.01.2015 – Az. VI ZR 137/14]
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Wichtiger Tipp für Arbeitgeber für 2015: Dokumentationspflicht auch für geringfügig bzw. kurzfristig Beschäftigte
Mit dem zum 01.01.2015 in Kraft tretenden Mindestlohngesetz (MiLoG) hat der Gesetzgeber die Dokumentationspflicht der Arbeitgeber über die Arbeitszeiten von geringfügig oder kurzfristig Beschäftigen (Minijobber) sowie von Beschäftigten aus den in § 2a des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereichen (Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigergewerbe, Unternehmen, die
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Tipp für die Praxis im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 15.05.2012 eine für die betriebliche Altersversorgung nicht unwesentliche Entscheidung getroffen. Es ging unter Anderem um die Frage, wie folgende Regelung über den Beginn der Versorgungsleistungen in einer Versorgungszusage auszulegen ist: § 5 Ruhegeld (1) Ruhegeld wird gewährt, wenn der Mitarbeiter nach Erfüllung der Wartezeit aus den Diensten von
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Fristgerechte und nachgeschobene fristlose Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages: Kein einheitlicher Rechtsweg für die Klage des gekündigten Geschäftsführers?
Bei ordentlicher Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages, nachfolgender Abberufung als Geschäftsführer (und bezahlter Freistellung) und anschließender nachgeschobener fristloser Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags können sich für eine Klage gegen die ordentliche Kündigung einerseits und gegen die fristlose Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags andererseits unterschiedliche Rechtswege ergeben. Dem Vernehmen nach hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 15.11.2013 (die Beschlussgründe liegen uns noch
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BAG erschwert Einstellung von Leiharbeitnehmern in Betrieben mit Betriebsrat
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Beschluss vom 10.07.2013 eine seit längerem streitige Rechtsfrage entschieden. Es geht um die Frage, ob der Betriebsrat eines Entleiherbetriebes die Zustimmung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers verweigern darf, wenn der Entleiherarbeitgeber die Zustimmung zur Einstellung für eine zeitlich nicht begrenzte Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers beantragt. Nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss
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BAG zur Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet eines Arbeitgebers
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich am 15.10.2013 mit der Frage zu befassen, ob der Betriebsrat einen vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personen-bezogenen E-Mail-Account (vorname.name@arbeitgeber.de) für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs seiner Gewerkschaft an die Belegschaft nutzen darf. Bei der Arbeitgeberin handelt es sich um ein Krankenhaus mit ca. 900 Beschäftigten. Der am Verfahren