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BFH: Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch eine echte Realteilung des vorhandenen Vermögens unter den Gesellschaftern ohne Spitzenausgleich (Zuzahlung eines Gesellschafters) kann ertragsteuerneutral erfolgen
1. Eine ihren Gewinn durch Einnahme – Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelnde freiberufliche Steuerberatungs- und Rechtsanwaltssozietät (Mitunternehmerschaft) muss im Falle der Realteilung des vorhandenen Vermögens zwischen ihren Gesellschaftern keine Realteilungsbilanz zur Ermittlung eines Übergabegewinns gem. § 4 Abs. 1 EStG aufstellen, wenn die Gesellschafter (Mitunternehmer) unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung jeweils
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BGH zur Rückforderbarkeit gewinnunabhängiger Ausschüttungen durch einen Schiffsfonds an Kommanditisten
1. Leistet ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG organisierter Schiffsfonds nach dem Gesellschaftsvertrag zulässige gewinnunabhängige Ausschüttungen an seine Kommanditisten, ohne gegen Kapitalerhaltungsvorschriften zu verstoßen, kann er die ausgeschütteten Beträge von den Kommanditisten nach Eintritt schwieriger wirtschaftlicher Verhältnisse nur dann zurückfordern, wenn die Rückforderung solcher Zahlungen im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. 2. Für die
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Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen der Gesellschaft an Gesellschafter in der Krise der GmbH
§ 64 Satz 3 GmbHG verlangt die Verursachung der Zahlungsunfähigkeit durch eine Zahlung der GmbH, bei einer bloßen Vertiefung einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist er nicht anwendbar. Die bisher umstrittene Frage, ob bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit nach § 64 Satz 3 GmbHG eine fällige Forderung des Gesellschafters in der zur Feststellung der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit