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Verfasser dieser News:

Markus von Laufenberg

Fachanwalt für Versicherungsrecht

7. Januar 2013

BGH zur Berufsunfähigkeit bei drohenden Gesundheitsgefahren durch die Einnahme von Medikamenten

In dem vom BGH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde zu beurteilenden Fall lief der Versicherungsnehmer unstreitig bei einem Sturz aufgrund von krankheitsbedingt verordneten Medikamente die Gefahr innerer Blutungen bis hin zu Gehirnblutungen. Der BGH äußerte sich zu dieser Problematik in einem Nichtzulassungsbeschluss wie folgt:

Eine Unzumutbarkeit der Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung auch daraus folgen, dass zwar die Erkrankung des Versicherungsnehmers seiner Weiterarbeit vordergründig nicht im Wege steht, ihm dabei aber infolge einer durch die Erkrankung indizierten Medikamenteneinnahme ernsthafte weitere Gesundheitsgefahren drohen.

Insoweit genügt aber grundsätzlich nicht, dass dem Versicherungsnehmer besondere Gesundheitsgefahren nur bei Eintritt bestimmter vermeidbarer Unfallereignisse drohen.

Es ist daher auch zu prüfen, ob berufsbedingt eine konkrete Absturzgefahr besteht, wobei (so der BGH) „auch die Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit bei drohenden schwerwiegenden Folgen herabgesetzt sein mögen“.

[BGH, Beschl. v. 17.07.2012 – Az. IV ZR 5/11; veröffentlicht in VersR 2012, 1547]