Unsere News - Berufsunfähigkeitsversicherung
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LG Schwerin zur Prüfung der Wertigkeit einer selbständigen unternehmerischen Tätigkeit
Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ist insbesondere die Frage der Verweisung des Versicherungsnehmers auf eine konkret ausgeübte neue Tätigkeit nach zunächst erfolgter Anerkennung einer Berufsunfähigkeit im Wege der Nachprüfung regelmäßig Anlass für Konflikte zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Das LG Schwerin hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die konkrete Verweisung eines zuletzt in gesunden Tagen als
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Treuwidrige Vertragsänderungsvereinbarung zum eingetretenen Versicherungsfall
Der BGH hatte sich im Beschluss vom 15.02.2017 erneut mit einer Vereinbarung eines Versicherers im Rahmen der Prüfung eines Antrages auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu befassen. In diesem Fall hatte der Versicherer aufgrund eines Gutachtens trotz einer naheliegenden sechsmonatigen Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers mit diesem eine Vereinbarung geschlossen, wonach sie ihm ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
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Abweichungen im Versicherungsschein vom Versicherungsantrag (§ 5 VVG) insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Erster Fall: Eine Krankenschwester (VN) schloss im Frühjahr 2001 eine BU-Versicherung ab und erhielt von ihrem Versicherer (VR) eine Police, der unter anderem folgende Informationen zu entnehmen sind: Beginn der Versicherung 01.04.2001, 00:00 Uhr Ablauf der VersDauer 31.03.2018, 24:00 Uhr Ablauf der Leistungsdauer 31.03.2018, 24:00 Uhr Ablauf der Beitragszahlung 31.03.2018, 24:00 Uhr. Weiterhin heißt es,
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BGH zur Frage falscher Angaben beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
In einem ausführlichen Aufsatz zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für die Internetplattform dasinvestment.com hat Rechtsanwalt Markus von Laufenberg sich mit dem BGH-Urteil vom 25.11.2015 beschäftigt. Der Aufsatz analysiert die Besonderheiten des Falles ebenso wie die sich für Versicherer, Versicherte und beteiligte Makler hieraus ergebenden Konsequenzen. Die Volltextversion finden Sie hier. [BGH, Urt. v. 25.11.2015 – Az.
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LG Berlin zur unwirksamen Befristung eines Leistungsanerkenntnisses bei Berufsunfähigkeit gemäß § 173 Abs. 2 VVG n.F.
Die Befristung nach § 173 Abs. 2 VVG in seiner neuen Fassung seit dem 01.01.2008 birgt nach wie vor nicht geklärte Rechtsfragen (vgl. unsere News vom 13.07.2013). Das LG Berlin hatte sich nunmehr mit der Frage zu befassen, ob ein Berufsunfähigkeits-Versicherer, der in seinen Allgemeinen Bedingungen (AVB) keine Befristungsmöglichkeit für ein Erstanerkenntnis des Leistungsanspruchs des
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LG Berlin (gegen LG Potsdam) zum Übergangsrecht bei Obliegenheitsverletzungen in sog. Altfällen
Die versicherungsrechtliche Rechtsprechung muss sich nach wie vor mit der Frage auseinandersetzen, welches Recht (das neue Versicherungsvertragsgesetz = VVG mit Wirkung ab dem 01.01.2008 oder das bis dahin geltende alte VVG) auf sog. Altfälle anzuwenden ist. Altfälle sind dabei alle vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Versicherungsverträge. U.a. im Rahmen der sog. Obliegenheiten, also der vom Versicherungsnehmer
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OLG Köln zur Verpflichtung, in einem Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Depression wegen Überarbeitung anzugeben
Eine Depression ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ansicht des OLG Köln ein offensichtlich gefahrerheblicher Umstand im Sinne der Obliegenheit zur wahrheitsgemäßen Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antragsformular. Dafür genügt auch eine psychotherapeutische Behandlung, die der Antragsteller auf Überarbeitung zurückführt. In dem streitgegenständlichen Fall hatte die Klägerin – von Beruf Krankenschwester – im Jahre 2002 bei dem
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Ungelöste Probleme der Berufsunfähigkeitsversicherung: Befristung des Leistungsanerkenntnis des Versicherers nach § 173 Abs. 2 VVG
Versicherer erkennen gelegentlich ihre Leistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur für einen bestimmten Zeitraum an. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen VVG in § 173 Abs. 2 VVG ab dem 01.10.2008 erstmals für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) Regeln für die Befristung eines Leistungsanerkenntnisses des Versicherers normiert. Bis heute ist aber noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob und welche
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Aktuelle Probleme in der Berufsunfähigkeits(Zusatz-)versicherung: Die Leistungsdauer
Unter Berufung auf ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 20.11.2008 und ein Urteil des BGH vom 16.06.2010 kommt es zunehmend zu Meinungsverschiedenheiten zwischen BU-Versicherern und Ihren Versicherungsnehmern über die Leistungsdauer von Berufsunfähigkeits– bzw. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Es geht um die Frage, wie lange der BU-Versicherer nach dem Anerkenntnis einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit seine Versicherungsleistungen (im Wesentlichen sind dies