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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

Fachanwalt für IT-Recht

8. Januar 2013

Wie lang bleibt Twitter noch anonym?

Recht und Internet – eine oftmals schwierige Beziehung, vor allem, wenn -ein Wesenszug des Internets – Ländergrenzen überschritten werden.
Während hierzulande Facebook die Klarnamenpflicht seiner Mitglieder mit Zähnen und Klauen verteidigt und damit die Datenschützer auf den Plan gerufen hat, muss sich Twitter in Frankreich seit Dezember vor der Pariser Justiz verantworten, weil man dort die Identität der Autoren offen antisemitischer und volksverhetzender Tweets partout nicht preisgeben will.

Nach einer wahren Lawine unerträglicher Schmähungen und geschmackloser „Witze“ u.a. über Juden, Homosexuelle und Farbige im Dezember 2012 hat die jüdisch-französische Studentenorganisation UEJF Anzeige gegen Twitter erstattet. Ziel ist es, Twitter dazu zu zwingen, die Urheber dieser auch nach französischem Recht rechtswidrigen Äußerungen zu benennen und so eine Strafverfolgung zu ermöglichen.

Im Rahmen des anhängigen Eilverfahrens in der heutigen Anhörung vor dem Pariser Tribunal de grande instance konterte Twitter dies mit dem Einwand, dass dies nur mit Zustimmung der US-Justiz zulässig und möglich sei. Danach soll, da die fraglichen Dienste ausschließlich von den USA aus angeboten und insbesondere die Daten der Nutzer dort gespeichert würden, deren Identität durch US-amerikanisches Recht geschützt sein. Darüber hinaus sähen die AGB von Twitter vor, dass jeder Nutzer allein und ausschießlich für die von ihm veröffentlichten Inhalte verantwortlich sei.

Damit entzieht sich Twitter faktisch auch der hier geltenden Rechtslage, wonach ein Plattformbetreiber zwar nicht per se für fremde Inhalte haftet, aber unter bestimmten Voraussetzungen, namentlich nach Kenntnis von Gesetzesverstößen, verpflichtet ist, diese zu beseitigen.

Andere große Plattformen, z.B. auch YouTube und Facebook, haben sich zwischenzeitlich darauf verlegt, mit entsprechend großem Personalaufwand Beschwerden von Nutzern über unangemessene Inhalte zu prüfen.

Diesen Schritt verweigert Twitter bisher, zumindest wenn es um die Offenlegung von Identitäten geht. Eine Sperrung einzelner Tweets in einzelnen Ländern hat Twitter durch Ergänzung der Programmierung seiner Dienste Anfang 2012 bereits ermöglicht und nach entsprechenden Beschwerden auch vorgenommen. Ein Beispiel ist die auf Deutschland beschränkte Sperrung des Kontos einer deutschen Neonazi-Gruppierung im Oktober 2012.

Das genügt vielen allerdings nicht, da die weiterhin durch die Anonymität geschützten Urheber gesperrter Tweets sich unter neuen Hashtags anmelden und so ihre rechtswidrigen Inhalte weiter verbreiten können. Genau dies war in Frankreich geschehen nachdem Twitter die strittigen Tweets dort sperrte, so dass es schließlich zur Anzeige kam.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Das Thema birgt jedenfalls auch aus bundesdeutscher Sicht reichhaltig Sprengstoff, da die US-amerikanische Interpretation der Grenzen der freien Meinungsäußerung insbesondere im Bereich des Antisemitismus mit unseren Vorstellungen und Gesetzen kollidiert. Es dürfte damit nur eine Frage der Zeit sein, bis diese Frage auch deutsche Gerichte beschäftigt.

[Quelle: lemonde.fr und Spiegel-Online]