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Verfasser dieser News:

Lothar Lachner

23. Februar 2013

BGH ändert Rechtsprechung im Wohnraummietrecht

Die Kosten für die jährliche Wartung einer Gastherme gehören zu den Betriebskosten einer Wohnung. Eine Klausel in einem Formularmietvertrag, die dem Mieter diese Kosten anteilig auferlegt, ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn sie keine Obergrenze für den Betrag nennt.

Allerdings muss der Vermieter bei der Beauftragung des Wartungsunternehmens das Wirtschaftlichkeitsgebot wahren; es kann nur der marktübliche Preis für eine solche Wartung umgelegt werden, keine „Mondpreise“!

[BGH, Urt. v. 07.11.2012 – Az. VIII ZR 118/12]