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Verfasser dieser News:

Lothar Lachner

21. April 2013

BGH zur Sittenwidrigkeit einer Höchstbetragsbürgschaft naher Angehöriger

1.
Auch eine Höchstbetragsbürgschaft, die eine Haftung für Nebenforderungen auf die Bürgschaftssumme beschränkt, kann wegen krasser finanzieller Überforderung des dem Hauptschuldner persönlich besonders nahestehenden Bürgen nichtig und damit unwirksam sein.

Von einer krassen finanziellen Überforderung des Bürgen ist auszugehen, wenn dieser nicht in der Lage ist, mit dem im Zeitpunkt des Abschlusses des Bürgschaftsvertrages vorhandenen pfändungsfreien Teil seines Einkommens die laufende Zinslast zu tilgen. Dabei ist allerdings nicht auf die Zinslast abzustellen, die sich unter Berücksichtigung der höheren Hauptschuld ergibt, sondern auf diejenige, die sich unter Zugrundelegung des Bürgschaftshöchstbetrags ergeben würde.

[BGH, Urt. v. 19.02.2013 – Az. XI ZR 82/11]