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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

26. September 2013

Ägyptenreisen: Auswärtiges Amt modifiziert Reisewarnung

Das Auswärtige Amt hat seine Teilreisewarnung für Ägypten modifiziert. Stand 26.09.2013 werden detaillierte Einzelwarnungen für verschiedene Regionen und teils sogar einzelne Sehenswürdigkeiten (so das Katharinenkloster) ausgesprochen, die Warnungen für bestimmte Regionen aber wieder aufgehoben.

Inwieweit dies, wie in der Presse teils zu lesen, eine Abschwächung bedeutet, die zahlreiche Reiseveranstalter dazu veranlasst hat, Ägyptenreisen wieder ins Angebot aufzunehmen, kann pauschal nicht gesagt werden. Für die nach wie vor als kritisch erwähnten Regionen gilt dies jedenfalls nicht, für andere nur teilweise.

Auffällig ist – und dies ist insbesondere für die unter deutschen Touristen sehr beliebten Nilkreuzfahrten relevant – das „von Reisen in das das Niltal südlich von Kairo und nördlich von Luxor (…) ebenfalls abgeraten“ wird. Weiter heißt es: „Reisende sollten die Küstenorte am Roten Meer nicht verlassen. Von Ausflügen ins Hinterland, auch zum Katharinenkloster sowie von Landausflügen nach Luxor und Assuan, wird abgeraten.

Damit wird zwar nicht mehr generell vor Nilkreufahrten gewarnt; so hieß es z.B. Stand 15.08. noch: „Vor Reisen nach Ägypten (…) insbesondere (…) Nilkreuzfahrten (…) wird dringend abgeraten.“ Auch die Badeorte am Roten Meer gelten damit als grds. besuchbar. Da allerdings von jeglichen Ausflügen ins Hinterland abgeraten wird und Luxor und Assuan, die oftmals Teil eines Kreuzfahrtprogramms sind, als Grenzbereiche angegeben wird, kann man durchaus argumentieren, dass je nach Gestaltung eine Reise zumindest teilweise in kritische Bereiche fällt.

Inwieweit allerdings auf der Grundlage dieser modifizierten Teilreisewarnung noch ohne Weiteres Reisen kostenfrei storniert werden können oder ob man bei beabsichtigter Stornierung auf eine Kulanzlösung mit dem Veranstalter hinwirken sollte, wird stets am Einzelfall zu prüfen sein. Es empfiehlt sich daher, vor Abagbe etwaiger Erklärungen eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen und ggf. anwaltlichen Rat einzuholen.

Nähere Informationen zu der Reisewarnung im Einzelnen finden Sie hier.

[Quelle: www.auswaertiges-amt.de]