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Fluggesellschaften müssen Verspätungsgründe auf Wunsch von Reisenden offenlegen
Das Amstgericht Rüsselsheim hat bereits im Januar 2015 entschieden, dass von Flugverspätungen betroffene Reisende einen Anspruch auf Mitteilung des Verspätungsgrundes haben. Dabei soll die oftmals standardisierte Auskunft, eine Verspätung beruhe auf „außergewöhnlichen Umständen“, nicht ausreichen. Vielmehr sei dem Kunden der konkrete Verspätungsgrund mitzuteilen. Begründet wird diese stark kundenfreundliche Entscheidung damit, dass Reisende sich sonst kein
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Nachlese: Obergerichtliches zum Dauerthema Reisemängel
In einer bereits am 10.02.2015 ergangenen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Berufungsverfahren einige grundsätzliche Feststellungen zum Thema Reisemängel getroffen. Unabhängig vom entschiedenen Einzelfall sind der Entscheidung einige wesentliche Anhaltspunkte für die unter Gewährleistungsaspekten erhebliche Abgrenzung bloßer Unannehmlichkeiten von echten Reisemängeln zu entnehmen: Eine Störung der Nachtruhe ab 8 Uhr morgens durch auf den
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BGH: Kein Ausgleichsanspruch für kostenlos mitreisendes Kleinkind
Ein kostenlos mitreisendes Kleinkind hat keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung. Die Fluggastrechteverordnung sieht für derartige Fälle nicht vor, dass es sich um einen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Sondertarif handelt. Der BGH hat eine Vorlage an den EuGH wegen Eindeutigkeit der zugrunde liegenden Regelungen abgelehnt. [BGH, Pressemitteilung Nr. 36/2015, Urt. v. 17.03.2015 – Az. X
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LG Köln zur Unzulässigkeit von 90%igen Stornopauschalen bei Nichtantritt einer Reise
Erfolg der Verbraucherschützer gegen DER Touristik GmbH: Ein Reiseveranstalter darf bei Nichtantritt der Reise nicht pauschal 90% des Reisepreises als Storno-Gebühr verlangen. Vielmehr ist die Stornogebühr auf den tatsächlichen Schaden des Veranstalters begrenzt und nach Reisearten differenziert zu berechnen. [LG Köln, Urt. v. 21.01.2015 – Az. 26 O 196/14]
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AG Frankfurt/M.: Nach Triebwerkschaden und Notlandung 40% Reisepreisminderung neben Flugausfallzahlung
Bei einem aufgrund Triebwerkschadens und Notlandung „katastrophalen“ Rückflug kann eine 40%ige Reisepreisminderung gerechtfertigt sein. Eine Anrechnung von Flugausfallzahlungen erfolgt dabei nicht. [AG Frankfurt am Main, Urt. v. 06.06.2014 – Az. 30 C 1590/13 (75)]
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Ausfallzahlung wegen Flugverspätung: Verspätung des Co-Piloten wegen Schneechaos ist kein Entschuldigungsgrund
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Verspätung eines Fluges aufgrund schneefallbedingten verspäteten Erscheinens des Co-Piloten am Arbeitsplatz zu einem Ausgleichsanspruch der betroffenen Passagiere führt. Die Fluggesellschaft ist danach verpflichtet, sich auf Derartiges einzurichten und erforderlichenfalls eine Ersatzcrew bereitzuhalten. Ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung, welcher zu einer Entlastung der Fluggesellschaft führen
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Fluggastrechte weiter gestärkt: EuGH bestimmt „Ankunftszeit“ als Öffnen der Türen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem weiteren Fall einer Flugverspätung die Gelegenheit genutzt, um die Begrifflichkeiten aus der Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 zu präzisieren. Hintergrund war ein Flug der Gesellschaft Germanwings von Salzburg nach Köln-Bonn. Während die Abflugverspätung noch 3 Stunden 10 Minuten betrug, bestand bezüglich der Verspätung bei Ankunft Streit zwischen dem betroffenen
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Abgemahnt: Unister GmbH unterliegt Bundesverband der Verbraucherzentralen
Die Betreiberin des Internetportals www.fluege.de, die Unister GmbH aus Leipzig ist vor dem Landgericht Leipzig dem Bundesverband der Verbraucherzentralen unterlegen. Hintergrund war eine Abmahnung wegen der Erhebung von Gebühren für die Stornierung, Umbuchung einer Reise bzw. sogar im Falle des Nichtantritts einer Reise ohne vorherige Stornierung. Die Richter entschieden, dass die Abwicklung einer Stornierung, für
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Droht drastische Einschränkung von Fluggastrechten bei Flugverspätungen?
Wie der Presse zu entnehmen ist, soll die Reform der Fluggastrechte, welche bereits seit längerem Gegenstand eines europäischen Gesetzgebungsverfahrens ist, nun doch nicht zu einer Verbsserung, sondern ganz im Gegenteil zu einer erheblichen Verschlechterung der Rechte von Flugreisenden führen. Danach soll der EU-Miniserrat in einem sog. gemeinsamen Standpunkt einen deutliche Anhebung der Mindestverspätung, welche überhaupt