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Montgomery Hardebeck

20. April 2015

AG Frankfurt/M.: Nach Triebwerkschaden und Notlandung 40% Reisepreisminderung neben Flugausfallzahlung

Bei einem aufgrund Triebwerkschadens und Notlandung „katastrophalen“ Rückflug kann eine 40%ige Reisepreisminderung gerechtfertigt sein. Eine Anrechnung von Flugausfallzahlungen erfolgt dabei nicht.

[AG Frankfurt am Main, Urt. v. 06.06.2014 – Az. 30 C 1590/13 (75)]