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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

10. März 2014

Droht drastische Einschränkung von Fluggastrechten bei Flugverspätungen?

Wie der Presse zu entnehmen ist, soll die Reform der Fluggastrechte, welche bereits seit längerem Gegenstand eines europäischen Gesetzgebungsverfahrens ist, nun doch nicht zu einer Verbsserung, sondern ganz im Gegenteil zu einer erheblichen Verschlechterung der Rechte von Flugreisenden führen.

Danach soll der EU-Miniserrat in einem sog. gemeinsamen Standpunkt einen deutliche Anhebung der Mindestverspätung, welche überhaupt erst Ausgleichszahlungen auslösen soll, beabsichtigen. Im Gespräch seien fünf Stunden für Flüge bis zu 3500 km, neun Stunden für Flüge bis 6000 km und für alle längeren Flüge soger zwölf Stunden Verspätung als Mindestverspätung vorgesehen, bei deren Unterschreitung ein Ausgleichsanspruch gar nicht erst entstehen würde. Bei Flugannulierungen sollen Ansprüche erst bei einer hierdurch verursachten Verzögerung der Reise um mindestens fünf Stunden entstehen.

Das wäre eine deutliche Verschlechterung der Rechtsposition von Flugreisenden. Stand heute fallen bei Annulierungen unmittelbar Ausgleichsansprüche an und bei Flugverspätungen bereits ab drei Stunden.

Verbraucherschützer argwöhnen – sicher zu Recht -, dass die Lobbyarbeit der Flugunternehmen hier Früchte zu tragen und das Projekt einer Stärkung der Fluggsatrechte (vgl. News vom 13.03.2013) zu scheitern droht.

[Quelle: Spiegel Online]