20. April 2015
BGH: Kein Ausgleichsanspruch für kostenlos mitreisendes Kleinkind
Ein kostenlos mitreisendes Kleinkind hat keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung. Die Fluggastrechteverordnung sieht für derartige Fälle nicht vor, dass es sich um einen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Sondertarif handelt. Der BGH hat eine Vorlage an den EuGH wegen Eindeutigkeit der zugrunde liegenden Regelungen abgelehnt.
[BGH, Pressemitteilung Nr. 36/2015, Urt. v. 17.03.2015 – Az. X ZR 35/14]