22. September 2014
Abgemahnt: Unister GmbH unterliegt Bundesverband der Verbraucherzentralen
Die Betreiberin des Internetportals www.fluege.de, die Unister GmbH aus Leipzig ist vor dem Landgericht Leipzig dem Bundesverband der Verbraucherzentralen unterlegen.
Hintergrund war eine Abmahnung wegen der Erhebung von Gebühren für die Stornierung, Umbuchung einer Reise bzw. sogar im Falle des Nichtantritts einer Reise ohne vorherige Stornierung.
Die Richter entschieden, dass die Abwicklung einer Stornierung, für welche ohnehin ein Teil des vereinbarten Beförderungsentgelts abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet würde, nicht noch zusätzlich durch die Reisenden zu vergüten sei.
Die Verpflichtung zu einer entgeltfreien Abwicklung treffe nicht nur den Beförderer oder Reiseveranstalter als Hauptvertragspartner des Kunden, sondern auch den Reisevermittler.
Auch die Bezeichnung derartiger Stornogebühren als „Bearbeitungsgebühr“ schied demnach aus. Die zuständige Kammer sah hier die Vereinbarung einer unzulässigen Vertragsstrafe, da es sich im Ergebnis um ein Entgelt handele, welches zusätzlich zu dem einbehaltenen Teil des vereinbarten Reise- bzw. Beförderungspreises zu entrichten sei.
Soweit außerdem Formulierungen wie „bis zu 100,00 €“ genutzt würden, verstießen derartige Klauseln zusätzlich auch noch gegen das Transparenzgebot, da der Verbraucher nicht hier wisse, wie hoch die Gebühr tatsächlich sei und wonach sich die konkrete Höhe richte.
[Landgericht Leipzig, Urteil vom 08.04.2014 – 08 O 1784/13]