29. Oktober 2014
Ausfallzahlung wegen Flugverspätung: Verspätung des Co-Piloten wegen Schneechaos ist kein Entschuldigungsgrund
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Verspätung eines Fluges aufgrund schneefallbedingten verspäteten Erscheinens des Co-Piloten am Arbeitsplatz zu einem Ausgleichsanspruch der betroffenen Passagiere führt.
Die Fluggesellschaft ist danach verpflichtet, sich auf Derartiges einzurichten und erforderlichenfalls eine Ersatzcrew bereitzuhalten. Ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung, welcher zu einer Entlastung der Fluggesellschaft führen könnte, sei hier nicht anzunehmen.
[AG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.11.13 – Az. 32 C 1488/13 (41)]