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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

Fachanwalt für IT-Recht

28. Februar 2013

Waldorf Frommer mahnen für Tiberius Film wegen „Pusher“ ab

Derzeit verschickt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für die Tiberius Film GmbH & Co. KG Abmahnungen an Internetanschlussinhaber, die den Film „Pusher“ illegal im Internet zum Tausch angeboten haben sollen (sog. Filesharing).

Auch hier ist wieder Vorsicht und eine differenzierte Befassung mit dem Einzelfall geboten.

Anschlussinhaber, die nicht Täter sind, können durch eine auf das Erforderliche begrenzte, aber eben auch die notwendigen Angaben enthaltende Verteidigung ihre Haftung zumindest um die Schadenersatzforderung reduzieren (laut Berechnung von Waldorf Frommer immerhin 450,00 €), so dass von den geforderten 956,00 € schon „nur“ noch 506,00 € an behaupteten Abmahnkosten übrig bleiben.

Und auch dieser Betrag muss nicht zwingend geschuldet sein, je nachdem wie der konkrete Sachverhalt liegt.

Im Übrigen muss auch ein Anschlussinhaber, welcher tatsächlich Täter der abgemahnten Urheberrechtsverletzung ist, nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Wer das bei Waldorf Frommer durchaus gegebene Klagerisiko nicht eingehen will, kann bei wiederum taktisch sinnvoller Reaktion den ggf. zu leistenden Zahlbetrag deutlich reduzieren.

Es bleibt daher bei dem Rat, sich kompetent beraten zu lassen und nicht in Panik unbedachte Äußerungen gegenüber den gegnerischen Rechtsanwälten zu tätigen und insbesondere nicht auf die Schnelle vermeintlich hilfreiche Unterlassungserklärungen abzugeben.