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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

Fachanwalt für IT-Recht

28. Februar 2013

Vor fünf Jahren: Bundesverfassungsgericht postuliert das „IT-Grundrecht“

Am 27.02.2013 wurde das vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelte „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, umgangssprachlich auch IT-Grundrecht genannt, fünf Jahre alt.

Anlass für das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsentwicklung zu betreiben war eine Grundrechtsprüfung im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen (AZ: 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07).

Einer der damaligen damaligen Beschwerdeführer, der bekannte FDP-Innenpolitiker Gerhart Baum, von 1978 bis 1982 Bundesinnenminister des letzten sozialliberalen Kabinetts unter Kanzler Schmidt, hat mit einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen daran erinnert und getreu seinem jahrzehntelangen Engagement zum Schutz der Bürgerrechte eine fortgesetzte Debatte über digitale Bürgerrechte gefordert.

Dies ist gerade in Zeiten der ständigen Rufe nach „besseren“ Gesetzen und mehr staatlichen Befugnissen zum Schutz von Gemeinwesen und Bevölkerung vor Terroristen und den Gefahren der Globalisierung überhaupt mit einer teils schleichenden, teils sehenden Auges betriebenen Beschneidung und Aushöhlung staatsbürgerlicher Rechte, sei es auch mit dem hehren Ziel der Schaffung von mehr Sicherheit, notwendiger denn je.

Der Artikel ist allen zu empfehlen, die sich um ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung sorgen und sich weder dem Massenkult des Preisgebens persönlicher Daten in sozialen Netzwerken kritiklos unterwerfen, noch dem Staat widerspruchlos die totale Kontrolle über ihre Daten und deren Aus-/Verwertung überlassen wollen.

[Quelle: F.A.Z./faz.net, 26.02.2013, Gerhart Baum/Constanze Kurz/Peter Schantz, „Datenschutz: Das vergessene Grundrecht“]