21. März 2013
Gesetz gegen Zahlungsverzug wird weiter kontrovers diskutiert
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ stößt weiterhin auf heftige Kritik.
Mit dem Gesetz sollen u.a. Fragen von Verzug und Zinshöhe neu geregelt und – so zumindest die hehre Absicht der Regierungskoalition – besser an die Bedürfnisse der Teilnehmer des Rechtsverkehrs angepasst werden.
Letztere sehen dies äußerst kritisch. Nicht zuletzt das Vorhaben etwa, Zahlungsfristen zu verkürzen werde durch den in den Augen seiner Kritiker verunglückten Entwurf ins Gegenteil verkehrt.
So sieht der neu einzufügende § 271a BGB („Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefrist“) eine Höchstfrist für Zahlungsziele von 60 Tagen ab Rechnungslegung oder Empfang der Gegenleistung vor. Vertreter insbesondere von Handwerk und Baubranche fürchten, dass diese Höchstfrist zur neuen Regelfrist mutieren und von einem ohnehin schon von schlechter Zahlungsmoral geprägten Markt dankbar zur weiteren Verzögerung von Zahlungen missbraucht werden könnte.
Auch die weiteren Regelungen, z.B. zur Höhe des Verzugszinses treffen auf deutliche Kritik.
Insgesamt scheint es, dass dieses zur Umsetzung einer Richtlinie entworfene Gesetz das Potential hat, die von den meisten Betrachtern als unbefriedigend empfundene aktuelle Situation noch zu verschlechtern.
[Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache Nr. 17/10491]